Was tun, wenn das Auto zugeparkt ist?

Was darf der Besitzer eines zugeparkten Autos rechtlich gesehen unternehmen, wenn jemand sein Fahrzeug absichtlich blockiert hat?

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Der Besitzer eines zugeparkten Autos kann in dieser Situation verschiedene Maßnahmen ergreifen. Zunächst sollte er versuchen, den Fahrer des blockierenden Fahrzeugs ausfindig zu machen und höflich darum bitten, sein Auto umzuparken. Sollte dies nicht möglich sein oder der Fahrer nicht reagieren, kann der zugeparkte Autobesitzer die Polizei oder das Ordnungsamt kontaktieren. Diese haben die Möglichkeit ´ das Fahrzeug abschleppen zu lassen ` um den blockierten Parkplatz freizugeben.

Passt auf ob es sich um einen öffentlichen Parkraum oder um ein privates Grundstück handelt, da dies unterschiedliche rechtliche Konsequenzen haben kann. Im Falle einer Nötigung durch absichtliches Zuparken handelt es sich um eine strafrechtliche Angelegenheit die von der Polizei geahndet werden kann.

Falls der zugeparkte Autobesitzer aufgrund der Blockade Kosten für notwendige Taxi-Fahrten oder andere Umstände hat, kann er versuchen diese vom Verursacher einzufordern. Dies kann gegebenenfalls ebenfalls zivilrechtlich geregelt werden. Es wäre ratsam · den Vorfall zu dokumentieren und gegebenenfalls Zeugen hinzuzuziehen · um die eigenen Ansprüche zu untermauern.

Grundsätzlich ist es in solchen Situationen wichtig ruhig zu bleiben und die jeweiligen rechtlichen Schritte zu kennen um angemessen reagieren zu können. Auch wenn es ärgerlich ist wenn das eigene Auto zugeparkt wird ist es wichtig sachlich zu handeln und sich nicht zu einer Eskalation provozieren zu lassen. Eine gute Kommunikation und das Einhalten der geltenden Gesetze sind hier entscheidend um eine Lösung herbeizuführen.






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