Zerkratztes geliehenes Auto - Wer zahlt?

Wer übernimmt die Kosten, wenn ein geliehenes Auto mutwillig zerkratzt wird? Greift die private Haftpflichtversicherung oder muss der Schaden aus eigener Tasche bezahlt werden? Kann man sich mit dem Besitzer auf eine Kostenbeteiligung einigen?

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Wenn ein geliehenes Auto beschädigt wird ist in diesem Fall die Kaskoversicherung des Autobesitzers zuständig. Die private Haftpflichtversicherung die den Schutz vor Schäden an fremdem Eigentum bietet, kommt hier nicht zum Tragen. Die Kaskoversicherung des Fahrzeugs ist dafür da Schäden am eigenen Fahrzeug abzudecken unabhängig davon, wer das Auto zum Zeitpunkt des Schadens gefahren hat.

Es wäre ratsam sich mit dem Autobesitzer und seiner Versicherung in Verbindung zu setzen um den Schaden zu klären. Eine mögliche Option wäre eine Einigung, bei der beide Parteien sich an den Kosten beteiligen. Immerhin könnten solche Schäden ebenfalls dem Autobesitzer bei einem eigenen Baumarktbesuch passieren.

Sollte der Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden können oder sich dieser der Verantwortung entziehen, müssten die Kosten tatsächlich aus eigener Tasche beglichen werden. Es ist jedoch empfehlenswert · in einem solchen Fall mit dem Nachbarn zusammenzuarbeiten · um eine gute Nachbarschaft zu bewahren und mögliche zusätzliche Kosten für dessen Versicherung zu minimieren.

Letztendlich gilt es in solchen Situationen fair und verantwortungsbewusst zu handeln um Konflikte zu vermeiden und das Zusammenleben in der Nachbarschaft zu erhalten. Es ist wichtig die Situation mit Ruhe zu klären und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen die zur Verwendung alle Beteiligten akzeptabel ist.






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