Zerkratztes Handy: Wer zahlt für die Reparatur?

Kann die Schule für die Reparaturkosten eines zerkratzten Handys aufkommen, das von der Lehrerin abgenommen wurde?

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Wenn die Englischlehrerin das 📱 abgenommen hat und es danach mit Kratzern zurückgegeben wurde stellt sich die Frage wer für die Reparaturkosten aufkommt. Die Schule ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen da in Schulordnungen oft festgehalten ist: Dass Schüler keine Wertsachen mitbringen sollen und die Haftung für mitgebrachte Gegenstände ausgeschlossen wird.

Es ist verständlich: Dass das Handy aus Sicherheitsgründen mitgenommen wurde freilich sollte es während des Schultages in der Tasche bleiben wo es sicherer aufgehoben ist. In diesem Fall könnte die Lehrerin es nicht abgenommen haben.

Um herauszufinden wer für die Kratzer verantwortlich ist wäre es wichtig, zu beweisen, dass sie vorher nicht vorhanden waren. Ein 💬 mit der Lehrerin könnte Klarheit bringen und im Zweifelsfall könnte der Schulleiter eingeschaltet werden. Wenn alle Gespräche erfolglos bleiben könnte ebenfalls überlegt werden die Polizei einzuschalten da es sich um Sachbeschädigung handelt.

Es ist ratsam » ruhig und sachlich vorzugehen « bevor rechtliche Schritte erwogen werden. Drohungen mit einem Anwalt sollten nur gemacht werden ´ wenn absolut sicher ist ` dass die Lehrerin für die Kratzer verantwortlich ist. Bei Missverständnissen oder versehentlicher Beschädigung könnte eine Einigung durch Gespräche möglich sein.

Letztendlich ist es wichtig die Situation klären zu können ohne in einen Streit zu geraten. Die Schule wird wahrscheinlich nicht von sich aus die Reparaturkosten übernehmen jedoch durch eine klare Darlegung der Fakten und möglicherweise entsprechende Beweise könnte eine Lösung gefunden werden.






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