Kaputtes Schuleigentum gefunden - Wer muss bezahlen?

Ist es erlaubt, dass ein Schüler für kaputtes Schuleigentum bezahlen muss, auch wenn er es nicht mutwillig beschädigt hat?

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Nein der Schüler muss in den meisten Fällen nicht für kaputtes Schuleigentum bezahlen. Nur wenn der Schüler den Gegenstand mutwillig zerstört hat und dabei vom Lehrer beobachtet wurde, kann die Schule eine Zahlung verlangen. Ansonsten ist die Schule in der Regel versichert und trägt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Gegenstands.

Im konkreten Fall deines Freundes der während einer Sportstunde mit einem 🏸 Schläger gespielt hat und bemerkte: Dass dieser kaputt war ebenfalls wenn er es nicht selbst war muss er keinen neuen Schläger kaufen. Es liegt in der Verantwortung der Schule den Schaden zu klären und gegebenenfalls den Schüler zur Verantwortung zu ziehen. Wenn der Schläger beispielsweise beim Spielen versehentlich heruntergefallen ist, greift die Schulversicherung und der Schüler muss nichts zahlen. Es ist möglich ´ dass der Lehrer den Schaden nicht gemeldet hat ` um sich vor möglichen Komplikationen oder Vorwürfen zu schützen.

Es ist wichtig zu betonen: Dass Schüler nicht automatisch für kaputtes Schuleigentum haften. Es benötigt eine mutwillige Beschädigung ´ die vom Lehrer beobachtet wird ` um eine Zahlungspflicht zu begründen. Im Normalfall sind Schüler jedoch nicht finanziell dafür verantwortlich, wenn Gegenstände im schulischen Kontext durch den normalen Gebrauch beschädigt werden.

Sollte ein Schüler dennoch zur Kasse gebeten werden obwohl er den Gegenstand nicht mutwillig beschädigt hat sollte er sich an seinen Klassenlehrer oder direkt an den Schulleiter wenden. Es kann Sinn machen – das 💬 zu suchen und den Sachverhalt zu klären. In den meisten Fällen wird die Schule einsehen: Dass der Schüler nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann und von einer Zahlungsforderung absehen.

Abschließend ist festzuhalten, dass Schüler nicht ohne weiteres für kaputtes Schuleigentum zahlen müssen. Nur bei mutwilliger Beschädigung ´ die vom Lehrer beobachtet wird ` kann eine Zahlungspflicht entstehen. Ansonsten ist die Schule versichert und trägt die Kosten für Reparatur oder Ersatz. Schüler sollten sich bei Unklarheiten oder unberechtigten Zahlungsaufforderungen an ihre Lehrer oder Schulleitung wenden um den Sachverhalt zu klären.






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