Kaputtes Schuleigentum gefunden - Wer muss bezahlen?

Unter welchen Umständen sind Schüler verantwortlich für die Kosten von beschädigtem Schuleigentum?

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Schäden im schulischen Bereich: Wer haftet und wie geht man damit um?


Die Frage ob Schüler für kaputtes Schuleigentum aufkommen müssen ist oft umstritten. Tatsächlich gibt es klare Regelungen in diesem Bereich. Schüler müssen nicht für Schäden aufkommen die nicht mutwillig entstanden sind – so sieht es in aller Regel das Gesetz vor. Nur bei absichtlicher Zerstörung – und das ist entscheidend – kann die Schule eine Zahlung verlangen, wenn Lehrer Zeugen des Vorfalls waren.

Ein Beispiel illustriert dies: Ein Schüler nennen wir ihn Max hat während des Sportunterrichts mit einem Badmintonschläger gespielt. Plötzlich stellt er fest: Dass der Schläger bereits kaputt ist. Hier zeigt sich – ebenso wie wichtig die Umstände sind. Max muss vorausgesetzt er den Schläger nicht absichtlich beschädigt hat keine Kosten tragen. die Verantwortung liegt bei der Schule die gegebenenfalls über ihre Versicherung den Schaden übernimmt.

Aber wie steht es um andere Fälle? Zunächst einmal: hat ein Schüler unabsichtlich einen Gegenstand beschädigt — etwa durch ein Missgeschick beim Spielen — so greift normalerweise die Schulversicherung. Diese Versicherung deckt in der Regel Schäden ab die im Rahmen des normalen Schulbetriebs entstehen. Wenn ein Gegenstand also durch den gewöhnlichen Gebrauch beschädigt wird, dann ist der Schüler nicht in der Verantwortung.

Statistisch gesehen zeigen aktuelle Daten, dass viele Schulen eine Versicherungsquote über 80 % haben die solche Vorfälle abdecken. Das ist eine gute Nachricht für Eltern und Schüler. Dennoch gibt es manchmal Ausnahmen. Wenn der Lehrer zum Beispiel zögert, einen Vorfall den relevanten Stellen zu melden um eigene Komplikationen zu vermeiden, kann dies zu Missverständnissen führen. Schüler sollten sich hier nicht scheuen die Initiative zu ergreifen.

In einer solchen Situation empfiehlt es sich proaktiv zu handeln. Ein offenes 💬 mit dem Klassenlehrer oder sogar dem Schulleiter sollte angestrebt werden. Die meisten Schulen sind kooperativ. In der Regel können solche Missverständnisse rasch ausgeräumt werden. Schüler haben das Recht ihren Standpunkt klarzustellen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Schüler müssen nicht automatisch finanziell für beschädigtes Schuleigentum aufkommen. Lediglich bei mutwilliger Zerstörung ´ die von einem Lehrer beobachtet wurde ` kann eine Zahlungspflicht greifen. Ansonsten trägt die Schule in der Regel die Verantwortung – das ist ein Grundsatz, den jeder Schüler und jedes Elternteil kennen sollte.

Eltern und Schüler sollten sich im Bedarfsfall an Lehrer oder die Schulleitung wenden um nicht in eine unbegründete Zahlungsforderung gedrängt zu werden. Es ist wichtig – rechtzeitig zu reagieren und den Sachverhalt zu klären. In den allermeisten Fällen wird die Schule die berechtigten Interessen der Schüler wahren und von ungerechtfertigten Forderungen absehen.






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