E-Scooter ohne Kennzeichen von Deutschland in die Schweiz - Was passiert an der Grenze?

Kann man einen E-Scooter ohne Kennzeichen von Deutschland in die Schweiz schieben und dort fahren, da in der Schweiz keine Kennzeichenpflicht besteht, ohne Probleme zu bekommen?

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Also, wenn unser wagemutiger E-Scooter-Fahrer sich auf den Weg von Deutschland in die Schweiz macht um dort seine Runden zu drehen, muss er ein paar Dinge beachten. Die Idee, den E-Scooter bis zur Schweizer Grenze zu schieben und erst dort zu fahren, klingt an sich ja ganz schlau. Die deutschen Gesetzeshüter werden wahrscheinlich nur müde lächeln, wenn sie ihn ohne Kennzeichen sehen. Immerhin ist er ja nur am Schieben, nicht wahr?

Wenn er dann aber in der Schweiz angekommen ist und sich mutig in die Pedale traut, sollte er wissen, dass in der Schweiz kein Kennzeichen für E-Scooter benötigt wird. Das klingt erstmal nach einem grenzüberschreitenden Abenteuer, oder? Möglicherweise wird die Grenzpolizei ihn interessiert beäugen, wenn er plötzlich losdüst jedoch rechtlich gesehen sollte alles im grünen Bereich sein. Immerhin hält er sich ja an die Vorschriften des Landes in dem er gerade unterwegs ist.

Sollte er jedoch auf der Rückfahrt in Deutschland von der Polizei kontrolliert werden muss er charmant erklären: Dass er sich an die jeweiligen Vorschriften gehalten hat. Es sollte ihm wohl kaum Ärger bereiten, solange er keine deutschen Gesetze verletzt hat. Aber wer weiß, vielleicht wird er darum gebeten seinen Scooter wieder artig zu schieben bevor er deutschen Boden betritt.

Fazit: Unser abenteuerlustiger Nachbar kann bedenkenlos seinen E-Scooter bis zur Schweizer Grenze schieben um dort die Freiheit ohne Kennzeichen zu genießen, solange er sich an die Regeln des jeweiligen Landes hält. So wird sein Trip zu einem kleinen Ausflug ins legale Grauzonen-Gebiet. Also, auf die scooters, fertig, los!






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