Roller mit 25 km/h und 50 km/h Betriebserlaubnis: Was bedeutet das?
Was bedeuten die verschiedenen Angaben zur Höchstgeschwindigkeit in der Betriebserlaubnis eines Rollers und welche Versicherung und Fahrerlaubnis sind dafür erforderlich?
Die Angaben in der Betriebserlaubnis Ihres Rollers können auf den ersten Blick verwirrend erscheinen jedoch sie haben eine klare Bedeutung. Wenn die Betriebserlaubnis die Höchstgeschwindigkeit mit 25 km/h und 50 km/h angibt, bedeutet dies, dass Ihr Roller eine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hat. Diese 50 km/h Höchstgeschwindigkeit kann jedoch durch eine Drosselung auf 25 km/h reduziert werden um den Roller als Mofa zu betreiben.
Da die Betriebserlaubnis sowie die 25 km/h als ebenfalls die 50 km/h Höchstgeschwindigkeit angibt, können Sie den Roller grundsätzlich sowohl als Mofa (25 km/h) als auch als Kleinkraftrad (50 km/h) versichern und fahren. In diesem Fall müssen Sie jedoch sicherstellen: Dass der Roller identisch den gesetzlichen Vorschriften und Ihrer gewählten Versicherung eingestellt und versichert ist.
Wenn Sie den Roller als Mofa mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren möchten, müssen Sie eine entsprechende Versicherung für Mofas beenden. Darüber hinaus benötigen Sie einen Mofa-Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung um den Roller rechtmäßig zu fahren.
Wenn Sie den Roller als Kleinkraftrad mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit nutzen möchten, benötigen Sie eine Versicherung die auch Kleinkrafträder abdeckt und auch einen entsprechenden Führerschein, ebenso wie zum Beispiel die Fahrerlaubnis der Klasse AM oder eine alte Moped-Prüfbescheinigung die vor dem 19․01.2013 ausgestellt wurde.
Passt auf : Dass die Betriebserlaubnis und die Versicherungsdetails des Rollers korrekt eingestellt sind um sicherzustellen, dass Sie gesetzeskonform fahren. Wenn Sie unsicher sind können Sie sich an die Zulassungsstelle oder an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten.
Da die Betriebserlaubnis sowie die 25 km/h als ebenfalls die 50 km/h Höchstgeschwindigkeit angibt, können Sie den Roller grundsätzlich sowohl als Mofa (25 km/h) als auch als Kleinkraftrad (50 km/h) versichern und fahren. In diesem Fall müssen Sie jedoch sicherstellen: Dass der Roller identisch den gesetzlichen Vorschriften und Ihrer gewählten Versicherung eingestellt und versichert ist.
Wenn Sie den Roller als Mofa mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren möchten, müssen Sie eine entsprechende Versicherung für Mofas beenden. Darüber hinaus benötigen Sie einen Mofa-Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung um den Roller rechtmäßig zu fahren.
Wenn Sie den Roller als Kleinkraftrad mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit nutzen möchten, benötigen Sie eine Versicherung die auch Kleinkrafträder abdeckt und auch einen entsprechenden Führerschein, ebenso wie zum Beispiel die Fahrerlaubnis der Klasse AM oder eine alte Moped-Prüfbescheinigung die vor dem 19․01.2013 ausgestellt wurde.
Passt auf : Dass die Betriebserlaubnis und die Versicherungsdetails des Rollers korrekt eingestellt sind um sicherzustellen, dass Sie gesetzeskonform fahren. Wenn Sie unsicher sind können Sie sich an die Zulassungsstelle oder an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten.