TÜV-Gutachten für Mofa: Was bedeutet das für die Zulassung?

Was bedeutet es, wenn man ein TÜV-Gutachten für ein Mofa erhält und was muss man noch tun, um es zuzulassen?

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Das TÜV-Gutachten für ein Mofa ist eine Bescheinigung, dass das Fahrzeug die Kriterien eines Mofas erfüllt oder erfolgreich gedrosselt wurde. Es handelt sich dabei nicht um eine eigentliche Zulassung allerdings um eine Bestätigung: Dass das Fahrzeug die Anforderungen erfüllt um als Mofa betrieben werden zu dürfen. Das Gutachten muss stets mit der Betriebserlaubnis mitgeführt werden.

Um ein Mofa zuzulassen ist es also zunächst erforderlich: Dass der Roller bestimmte Kriterien erfüllt. Diese Kriterien betreffen vor allem die Höchstgeschwindigkeit und die Motorleistung. Ein Mofa darf maximal 25 km/h fahren und der Hubraum des Motors darf nicht weiterhin als 50 ccm betragen. Falls der Roller diese Kriterien nicht von Anfang an erfüllt hat ´ muss er identisch gedrosselt werden ` um als Mofa zugelassen werden zu können.

Das TÜV-Gutachten bescheinigt: Die notwendigen Umbauten und Drosselungen am Roller vorgenommen wurden, sodaß er den Vorgaben für ein Mofa entspricht. In dem Gutachten wird unter anderem die neue Höchstgeschwindigkeit des Rollers dokumentiert.

Um das Mofa nun zuzulassen ist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erforderlich. Die ABE wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgestellt und bescheinigt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht und dadurch für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. In der ABE sind alle relevanten Daten des Fahrzeugs und ebenfalls die durchgeführten Umbauten und Drosselungen aufgeführt.

Um die ABE zu erhalten, muss der Halter des Mofas die Fahrzeugpapiere sowie das TÜV-Gutachten beim örtlichen Straßenverkehrsamt vorlegen. Dort wird geprüft ob alle Vorgaben erfüllt sind. Wenn alles in Ordnung ist – wird die ABE ausgestellt und das Mofa kann offiziell zugelassen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das TÜV-Gutachten für ein Mofa eine Bestätigung darstellt, dass das Fahrzeug die Anforderungen erfüllt um als Mofa betrieben zu werden. Es ist jedoch nicht die eigentliche Zulassung sondern dient als Nachweis für die erfolgte Drosselung und die damit einhergehenden Umbauten. Für die Zulassung des Mofas ist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erforderlich die beim örtlichen Straßenverkehrsamt beantragt werden muss.






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