Warum benötigt ein E-Scooter eine Versicherung und ein E-Bike nicht?

Warum unterliegt ein E-Scooter einer Versicherungspflicht, während ein E-Bike in der Regel keine Versicherung benötigt?

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Die Frage der Versicherungspflicht bei E-Scootern im Vergleich zu E-Bikes hat viele Radfahrer und Nutzer von elektrischen Fortbewegungsmitteln beschäftigt. Ein E-Scooter erfordert unbedingt eine Versicherung. Bei E-Bikes hingegen ist das nicht immer der Fall. Das liegt an der unterschiedlichen rechtlichen Einordnung beider Fahrzeuge. Dabei lassen sich verschiedene bedeutende Aspekte herausarbeiten.

Ein Pedelec ist ein E-Bike, bei dem der Motor nur bis zu 25 km/h unterstützend tätig wird und dies ebenfalls nur, wenn der Fahrer aktiv in die Pedale tritt– dadurch wird es als normales Fahrrad anerkannt. Im Gegensatz zu einem E-Scooter– der als Kleinkraftrad gilt und damit die Versicherungspflicht in den meisten Fällen mit sich bringt. Dies hat weitreichende Auswirkungen für Fahrer und Nutzer.

E-Bikes die betreffend eine Unterstützung von bis zu 45 km/h verfügen, sind in einer anderen Liga. Hier ist eine Versicherung absolut notwendig weil sie als Kleinkrafträder klassifiziert werden. Die klare Abgrenzung zwischen Pedelecs und diesen E-Bikes zeigt sich nicht zuletzt an den damit verbundenen Regelungen. Wenn also eine Versicherung gefordert ist bedeutet das zusätzliche Kosten für den Fahrer.

Ein hinzukommender Aspekt ist die daraus resultierende Geschwindigkeit. E-Scooter erreichen oft Geschwindigkeiten die zur Verwendung den Straßenverkehr relevant sind. Sie kommen auf 20 km/h und können in speziellen Fällen auch 45 km/h erreichen. Durch den motorisierten Antrieb wird ein E-Scooter als risikoreicher wahrgenommen. Im Gegensatz dazu beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung für E-Bikes 25 km/h.

Der bedeutendste Unterschied bleibt der Antrieb: Ein E-Scooter lässt sich nicht manuell nutzen – dies unterscheidet ihn grundlegend von einem E-Bike. Während der Nutzer eines E-Bikes die Wahl hat, beleibig zwischen motorisierter Unterstützung oder rein manuellem Fahren zu wechseln ist das bei E-Scootern nicht möglich. Dies macht die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung umso drängender.

Zusammengetragen lässt sich konstatieren: Die rechtliche Einordnung und die damit verbundenen Bedingungen sind entscheidend. Die Möglichkeit, mit einem E-Bike auch ohne jegliche motorische Unterstützung zu fahren, macht es in vielen Aspekten sicherer und weniger anfällig für Unfälle. Dagegen wird der E-Scooter als deutlich riskanterer Verkehrsteilnehmer wahrgenommen.

Diese Unterscheidung ist nicht nur theoretisch. Sie hat praktische Relevanz, etwa wenn es um Haftung und Schadensersatzansprüche geht und auch das persönliche Sicherheitsbewusstsein im Straßenverkehr. Insgesamt ist die Abschätzung von Risiken bei der Verkehrsteilnahme also in vielerlei Hinsicht entscheidend und sollte von allen Verkehrsteilnehmern bedacht werden.






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