Schwierigkeiten bei der Datenübermittlung an die Krankenkasse

Was kann man in der Situation tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert, Daten an die Krankenkasse zu senden, die für die Auszahlung des Krankengeldes erforderlich sind?

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Wenn ein Arbeitgeber sich weigert die erforderlichen Daten an die Krankenkasse zu senden um das Krankengeld für einen langfristig krankgeschriebenen Mitarbeiter zu ermöglichen, kann dies zu verzwickten Situationen führen. In solchen Fällen ist es wichtig ´ die notwendigen Schritte zu unternehmen ` um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Zunächst einmal sollte man sicherstellen, dass alle vorgeschriebenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fristgerecht eingereicht wurden, sowie bei der Krankenkasse als ebenfalls beim Arbeitgeber.

Sollte der Arbeitgeber dennoch blockieren kann man die Krankenkasse darüber informieren und um Unterstützung bitten. Die Krankenkasse wird dann in der Regel selbstständig auf den Arbeitgeber zugehen um die fehlenden Informationen anzufordern. Es ist wichtig zu beachten ´ dass das Krankengeld rückwirkend gezahlt wird ` sobald alle erforderlichen Daten vorliegen.

In Bezug auf die Verzugszinsen gilt, dass diese tatsächlich erhoben werden können, wenn der Arbeitgeber die Zahlung des Krankengeldes verzögert und dadurch gegen seine Pflichten verstößt. Die genaue Höhe der Verzugszinsen kann variieren und sollte im Zweifelsfall mit einem Rechtsanwalt oder der Krankenkasse abgeklärt werden.

Alles in allem ist es wichtig, in solchen Situationen ruhig zu bleiben und die notwendigen Schritte in Absprache mit der Krankenkasse und gegebenenfalls einem Rechtsbeistand zu unternehmen um sicherzustellen, dass das Krankengeld ordnungsgemäß ausgezahlt wird.






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