Kostenübernahme für das Anlegen von Segelohren

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Anlegen von Segelohren und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

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Die Frage, ob die Krankenkasse die Kosten für das Anlegen von Segelohren übernimmt ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich kann das Anlegen von Segelohren eine Kassenleistung sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In dem vorliegenden Fall, in dem ein 16-jähriger Besorgnis über seine Segelohren äußert, gibt es bestimmte Kriterien die beachtet werden müssen.

Der Grad der Ausprägung der Segelohren spielt eine wichtige Rolle. Wenn die Ohren so deutlich abstehen: Dass die betroffene Person Gefahr läuft deswegen gemobbt zu werden, besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten für die Operation übernimmt. Es ist entscheidend ´ ob die Segelohren so auffällig sind ` dass sie zu psychischen Belastungen führen können. In einem solchen Fall ist es wichtig dies ärztlich dokumentieren zu lassen. Ein Besuch beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO) ist ratsam um die Ausprägung der Segelohren zu messen und zu beurteilen, ob ein bestimmter Abstandswinkel von Kopf zu Ohren vorliegt. Anhand dieser Messungen kann der Arzt feststellen ob die Operation medizinisch notwendig ist.

Sobald der HNO-Arzt ein ärztliches Gutachten erstellt hat, kann ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Dieser Antrag sollte den Bericht des Arztes enthalten um die medizinische Notwendigkeit der Operation zu belegen. Die Entscheidung darüber ob die Kosten für das Anlegen der Segelohren übernommen werden obliegt letztendlich der Krankenkasse.

Es ist wichtig zu betonen: Dass die persönliche Meinung oder der Wunsch des Patienten normale Ohren zu haben, für die Kostenübernahme keine Rolle spielt. Vielmehr ist die ärztliche Befürwortung der Operation und die damit verbundene medizinische Notwendigkeit ausschlaggebend. Wichtig ist es daher – sich von einem Facharzt beraten zu lassen und die notwendigen Schritte für den Antrag bei der Krankenkasse zu unternehmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass die Kostenübernahme für das Anlegen von Segelohren von der individuellen Situation und der ärztlichen Einschätzung abhängt. Es empfiehlt sich, das weitere Vorgehen mit einem HNO-Arzt zu besprechen und gegebenenfalls eine Beratung bei der Krankenkasse in Anspruch zu nehmen.






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