Kostenübernahme für das Anlegen von Segelohren
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Anlegen von Segelohren und unter welchen Bedingungen? Die Frage um die Kostenübernahme der Krankenkassen für das Anlegen von Segelohren gehört zu jenen Themen, die häufig Unklarheiten mit sich bringen. Umso wichtiger ist es, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. In Deutschland kann das Anlegen von Segelohren, auch als Otoplastik bekannt, grundsätzlich als Kassenleistung gelten, wenn klare Voraussetzungen erfüllt sind.
