Krank in den ersten 4 Wochen der neuen Arbeit - Gehaltsansprüche und Möglichkeiten
Welche Ansprüche bestehen während der ersten vier Wochen der neuen Arbeitsstelle bei Krankheit?
Die erste Zeit im neuen Job ist oft eine Herausforderung. Nicht nicht häufig kommt es vor – dass man krank wird. So stellt sich immer die Frage – zahlt der Arbeitgeber in der Probezeit? Zunächst einmal ist wichtig zu wissen – der Arbeitgeber ist in den ersten vier Wochen einer Anstellung nicht verpflichtet Lohnfortzahlungen zu leisten wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit ausfällt. Doch das bedeutet nicht – dass man ganz ohne Finanzen dasteht.
In dieser Zeit ist die Krankenkasse zuständig. Sie kommt ins Spiel – wenn man eine Krankmeldung einreicht. Jedoch – diese muss innerhalb einer Woche erfolgen. Versäumt man diesen Termin könnte es zu Schwierigkeiten kommen. Abgesehen davon – erhält man in dieser Zeit Krankengeld jedoch nur für die tatsächlich ausgefallenen Tage. Das heißt – für die Arbeitstage an denen man gearbeitet hat bekommt man natürlich sein Gehalt.
Ein besonders wichtiger Punkt – hast du die Krankmeldung nicht rechtzeitig eingereicht, heißt das nicht, dass dein Anspruch auf Krankengeld sofort erlischt. Es könnte noch Möglichkeiten geben dies nachzuholen. Die Fristen sind oft weniger streng – wie man denkt.
Für die Tage, an denen du am Arbeitsplatz warst, erwartet der Chef das Gehalt, allerdings wie berechnet sich das? Es wird anteilig. Das bedeutet – für den vollen Monat bekommst du nicht das volle Gehalt. Es wird lediglich für die Tage ´ an denen du nicht gefehlt hast ` bezahlt.
Falls du nach den besagten vier Wochen weiter krank bist, gilt es, darauf hinzuweisen – Entgeltfortzahlung sollte bis zu sechs weitere Wochen durch den Arbeitgeber gesichert sein. Dies wird in der Regel durch die Versicherung geregelt, es sei denn – du warst in einen Unfall verwickelt, für den jemand anders verantwortlich ist.
In so einer Situation ist es ratsam – sprich schnellstmöglich mit deiner Krankenkasse. Erläutere deine Lage und stelle alle nötigen Unterlagen bereit. Wenn du aufgrund fehlender Information die Krankmeldung verspätet eingereicht hast, könntest du eventuell doch noch Erfolg haben. So könnte das Krankengeld eventuell rückwirkend gewährt werden.
Eine weitere Person die du in das 💬 einbeziehen solltest ist dein Arbeitgeber. Kläre alles notwendige und versuche ein gemeinsames Verständnis zu schaffen. Oft gibt es Hebel – die man gemeinsam bewegen kann. Das Ziel ist schließlich die finanzielle Belastung zu verringern und unnötige Komplikationen zu vermeiden.
Zusammengefasst sollte jeder Arbeitnehmer in einem neuen Job die gesetzlichen Regelungen zur Lohnfortzahlung kennen. So bist du besser gewappnet – um im Krankheitsfall deine Ansprüche einzufordern. Es lohnt sich, informiert zu sein!
In dieser Zeit ist die Krankenkasse zuständig. Sie kommt ins Spiel – wenn man eine Krankmeldung einreicht. Jedoch – diese muss innerhalb einer Woche erfolgen. Versäumt man diesen Termin könnte es zu Schwierigkeiten kommen. Abgesehen davon – erhält man in dieser Zeit Krankengeld jedoch nur für die tatsächlich ausgefallenen Tage. Das heißt – für die Arbeitstage an denen man gearbeitet hat bekommt man natürlich sein Gehalt.
Ein besonders wichtiger Punkt – hast du die Krankmeldung nicht rechtzeitig eingereicht, heißt das nicht, dass dein Anspruch auf Krankengeld sofort erlischt. Es könnte noch Möglichkeiten geben dies nachzuholen. Die Fristen sind oft weniger streng – wie man denkt.
Für die Tage, an denen du am Arbeitsplatz warst, erwartet der Chef das Gehalt, allerdings wie berechnet sich das? Es wird anteilig. Das bedeutet – für den vollen Monat bekommst du nicht das volle Gehalt. Es wird lediglich für die Tage ´ an denen du nicht gefehlt hast ` bezahlt.
Falls du nach den besagten vier Wochen weiter krank bist, gilt es, darauf hinzuweisen – Entgeltfortzahlung sollte bis zu sechs weitere Wochen durch den Arbeitgeber gesichert sein. Dies wird in der Regel durch die Versicherung geregelt, es sei denn – du warst in einen Unfall verwickelt, für den jemand anders verantwortlich ist.
In so einer Situation ist es ratsam – sprich schnellstmöglich mit deiner Krankenkasse. Erläutere deine Lage und stelle alle nötigen Unterlagen bereit. Wenn du aufgrund fehlender Information die Krankmeldung verspätet eingereicht hast, könntest du eventuell doch noch Erfolg haben. So könnte das Krankengeld eventuell rückwirkend gewährt werden.
Eine weitere Person die du in das 💬 einbeziehen solltest ist dein Arbeitgeber. Kläre alles notwendige und versuche ein gemeinsames Verständnis zu schaffen. Oft gibt es Hebel – die man gemeinsam bewegen kann. Das Ziel ist schließlich die finanzielle Belastung zu verringern und unnötige Komplikationen zu vermeiden.
Zusammengefasst sollte jeder Arbeitnehmer in einem neuen Job die gesetzlichen Regelungen zur Lohnfortzahlung kennen. So bist du besser gewappnet – um im Krankheitsfall deine Ansprüche einzufordern. Es lohnt sich, informiert zu sein!
