Arbeitszeit oder Freizeit? Der Zwiespalt um den Weg zur Arbeit, um einen Schlüssel zu holen.

Ist es gerechtfertigt, dass ein Arbeitnehmer an seinem freien Tag einen Schlüssel von der Arbeit abholen oder abgeben muss und dabei eine Stunde unterwegs ist, obwohl er nur wenige Minuten tatsächlich arbeitet? Gibt es gesetzliche Bestimmungen, die in solchen Fällen gelten?

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In dieser Situation befindet sich der Arbeitnehmer in einem Dilemma zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Zwar ist der Weg zur Arbeit üblicherweise nicht als Arbeitszeit anzurechnen freilich gibt es Ausnahmen. Das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) regelt, dass Arbeit nur die Zeit in Anspruch nehmen darf welche zur ordnungsgemäßen Erledigung der Arbeit erforderlich ist. Das bedeutet: Dass die Fahrtzeit zur Arbeit wenn sie notwendig ist, ebenfalls zur Arbeitszeit zählen kann.

In diesem konkreten Fall, in dem der Arbeitnehmer an seinem freien Tag den 🔑 von der Arbeit holen oder abgeben muss kann argumentiert werden dass diese Zeit als Arbeitszeit anzusehen ist. Schließlich ist der Arbeitnehmer aufgrund einer dienstlichen Verpflichtung unterwegs und nimmt sich eine Stunde seiner Freizeit um ein arbeitsrelevantes Anliegen zu erledigen.

Es ist durchaus verständlich: Dass der Arbeitnehmer sich in seiner Freizeit nicht mit arbeitsbezogenen Tätigkeiten belasten möchte und lieber seine Zeit anderweitig nutzen würde. In diesem Fall wäre es empfehlenswert, mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren und eine Lösung zu finden die sowie die Belange des Unternehmens als auch die bzgl․ Arbeitnehmers berücksichtigt. Mögliche Maßnahmen könnten die Beschaffung zusätzlicher Schlüssel die Implementierung eines Schlüsselkastens mit Zahlencode oder eine anderweitige organisatorische Anpassung sein.

Insgesamt ist es wichtig: Dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam nach einer Lösung suchen die den Interessen beider Seiten gerecht wird. Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und die Wahrung von Arbeitszeit- und Freizeitgrenzen sind essentiell um ein ausgewogenes Arbeitsverhältnis zu gewährleisten.






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