Arbeitszeitregelung bei fehlender Zugangsmöglichkeit zur Firma

Wird die Wartezeit vor verschlossener Firma als Arbeitszeit angerechnet, wenn man keine Zugangsmöglichkeit hat?

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In der beschriebenen Situation, in der du als Azubi vor dem verschlossenen Firmengebäude standest und eine Stunde auf einen Kollegen warten musstest stellt sich die Frage ob diese Wartezeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Die rechtliche Regelung bezüglich Arbeitszeit und Arbeitsort ist in solchen Fällen entscheidend.

Grundsätzlich gilt: Dass die Zeit die ein Arbeitnehmer auf Anweisung des Arbeitgebers an einem bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Zeit verbringt wie Arbeitszeit angerechnet werden muss. Da du als Azubi im 3. Lehrjahr keine Zugangsmöglichkeit zur Firma hattest die Firma nicht geöffnet war und dir weder ein 🔑 noch ein PIN-Code zum Entsperren der Alarmanlage mitgeteilt wurde warst du in dieser Situation nicht in der Lage deine Arbeitsaufgaben zu erfüllen.

Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Auch wenn du letztendlich eine Stunde auf deinen Kollegen gewartet hast, kann diese Zeit unter Umständen als Arbeitszeit angerechnet werden da es in deinem Interesse war die Arbeit aufzunehmen du jedoch aufgrund der fehlenden Zugangsmöglichkeit gehindert wurdest.

Zudem ist zu beachten: Dass Azubis besonders geschützt sind und nicht alleine im Betrieb arbeiten dürfen. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers damit zu sorgen ´ dass immer ein Mitarbeiter an deiner Seite ist ` um deine Ausbildung und Sicherheit zu gewährleisten. Da diese Voraussetzung nicht erfüllt war und du keine Möglichkeit hattest in die Firma zu gelangen ist es vertretbar anzunehmen: Dass die Wartezeit als Arbeitszeit angerechnet werden sollte.

Es ist ratsam das 💬 mit deinem Vorgesetzten zu suchen und die Situation zu klären. Dabei kannst du darauf hinweisen, dass du aufgrund der fehlenden Zugangsmöglichkeit und der Wartezeit angenommen hast, dass diese Zeit als Arbeitszeit gilt. Sollte es Unklarheiten geben, kannst du dich an die zuständige Gewerkschaft oder die Industrie- und Handelskammer wenden um deine Rechte als Azubi in dieser Situation zu klären.






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