Schweigepflicht beim Therapeuten

Kann der Therapeut Geheimnisse aus der Therapie weitererzählen? Kann er dich gegen deinen Willen einweisen lassen?

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Die Schweigepflicht deines Therapeuten ist ein wichtiger Schutzmechanismus der deine Privatsphäre bewahrt. Egal, ob du minderjährig oder volljährig bist, dein Therapeut darf persönliche Informationen nur mit deinem Einverständnis weitergeben es sei denn es besteht akute Lebensgefahr. Selbst bei Gesprächen mit deiner Mutter darf er nur allgemein über dein Befinden sprechen, ohne konkrete Details preiszugeben.

Die Angst ausgelacht zu werden ist verständlich jedoch bedenke: Dass ein Therapeut eine Vertrauensperson ist die dir helfen möchte. Es braucht Zeit, Vertrauen aufzubauen und du kannst nach den ersten Terminen entscheiden, ob die Chemie zwischen euch stimmt.

Die Sorge, gegen deinen Willen eingewiesen zu werden ist normal, aber in den meisten Fällen wird eine stationäre Behandlung nur empfohlen wenn es keine andere Möglichkeit gibt dich oder andere vor akuter Gefahr zu schützen. Eine Zwangseinweisung ist nur in extremen Notfällen mit einer klaren Begründung möglich.

Ein Klinikaufenthalt kann helfen ebenfalls wenn es beängstigend erscheint. Viele Menschen berichten von positiven Erfahrungen und Fortschritten die sie dort gemacht haben. Essenziell bleibt deine Ängste und Zweifel mit deinem Therapeuten zu besprechen um gemeinsam die besten Lösungen für dich zu finden. Egal welche Herausforderungen du gerade durchmachst, du bist nicht allein - Unterstützung steht dir zur Seite.






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