Austausch zwischen Therapeuten - Ein Recht des Patienten?

Habe ich als Patient das Recht zu entscheiden, ob sich mein neuer Therapeut mit meinem alten Therapeuten austauschen darf? Kann ich bei einem solchen Austausch anwesend sein und erfahren, was mein alter Therapeut über mich sagt?

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Nein wie Patientin hast du das Recht zu bestimmen, ob sich dein neuer Therapeut mit deinem alten Therapeuten austauscht. Es ist wichtig · dass sich der neue Therapeut sein eigenes Bild von dir macht · ohne die Beeinflussung durch den alten Therapeuten. Therapeuten sind ähnelt wie Ärzte an die Schweigepflicht gebunden und dürfen persönliche Informationen nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung weitergeben. Du kannst jedoch jederzeit Einsicht in den Befundbericht nehmen, in dem die Einschätzung deines alten Therapeuten enthalten ist.

Passt auf : Dass Therapeuten, ebendies wie Ärzte, an die Schweigepflicht gebunden sind. Sie dürfen ohne deine ausdrückliche Einwilligung keine persönlichen Informationen über dich weitergeben. Der Austausch zwischen Therapeuten findet in der Regel nicht statt ´ da es wichtig ist ` dass sich der neue Therapeut sein eigenes Bild von dir macht und unvoreingenommen an die Behandlung herangehen kann.

Solltest du dennoch interessiert sein was dein alter Therapeut über dich sagt wird dies in einem Befundbericht festgehalten den du jederzeit einsehen kannst. In diesem Bericht wird die Einschätzung deines alten Therapeuten dokumentiert gleichwohl ohne: Dass er persönlich mit dem neuen Therapeuten kommuniziert.

Es ist verständlich: Dass du vielleicht Bedenken hast dass dein neuer Therapeut nicht genügend Informationen hat um dir angemessen zu helfen. In solchen Fällen ist es wichtig: Dass du selbst aktiv deine Geschichte und deine Beschwerden mit dem neuen Therapeuten teilst. Du kannst ihm ebenfalls den Schlussbericht deines alten Therapeuten bereitstellen um ihm einen Überblick über deine bisherige Therapie zu geben.

Zusammenfassend ist es nicht die Regel: Dass sich Therapeuten untereinander austauschen. Sie sind an die Schweigepflicht gebunden und dürfen persönliche Informationen nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung weitergeben. Du hast das Recht zu entscheiden – ob sich dein neuer Therapeut mit dem alten austauscht und ob du bei einem solchen Austausch anwesend sein möchtest. Dein alter Therapeut wird seine Einschätzung in einem Befundbericht festhalten, den du jederzeit einsehen kannst. Es ist wichtig – dass du aktiv mit dem neuen Therapeuten kommunizierst und ihm alle relevanten Informationen über deine bisherige Therapie teilst.






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