Darf man Zeitungsartikel für den Unterricht kopieren?

Dürfen Lehrer Texte aus Zeitungen kopieren und an ihre Schüler verteilen?

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Lehrer dürfen Texte aus Zeitungen und Magazinen kopieren und an ihre Schüler verteilen, ebenfalls wenn es ein Urheberrecht gibt. Gemäß § 60a UrhG ist dies erlaubt, solange die Quellen angegeben werden und die Kopien für Lehrzwecke verwendet werden. Die Lehrer geben das Wissen nicht als ihr eigenes aus ´ allerdings nutzen die Artikel ` um den Schülern etwas beizubringen. Es ist eine Art von Lehre und Werbung für die Zeitungen von denen die Artikel stammen. Auch aus Schulbüchern dürfen bis zu 20% der Seiten kopiert werden. Solange niemand dagegen vorgeht – ist es also durchaus erlaubt.

Die Frage stellt sich jedoch auch ob Lehrer überhaupt etwas an ihre Schüler weitergeben dürfen. Natürlich ist das erlaubt! Lehrer sind dazu da – Wissen zu vermitteln und die Schüler zu unterstützen. Es ist Teil ihres Berufs; Inhalte zu lehren und den Schülern auf diesem Weg neues Wissen zu vermitteln. Die Herausforderung besteht darin, dies auf eine rechtliche und korrekte Weise zu tun, ohne gegen Gesetze zu verstoßen.

Letztendlich kann man sagen: Dass das Kopieren von Zeitungsartikeln für den Unterricht ein wichtiger Teil der Lehrpraxis ist. Solange die Quellen angegeben werden und die Kopien für den Bildungszweck verwendet werden, steht dem Einsatz von Zeitungsartikeln im Unterricht nichts im Wege. Also, auf geht's, liebe Lehrer, kopiert und verteilt fleißig, solange es dem Lernprozess dient!






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