Darf man ein Berichtsheft verkaufen?

Darf man rechtlich gesehen ein Berichtsheft weiterverkaufen, auch wenn es persönliche Daten und Unterschriften enthält?

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Nein es ist nicht erlaubt ein Berichtsheft, das für eine Ausbildung wichtig ist, weiterzuverkaufen oder zu verleihen. Das Führen des Berichtsheftes gehört zur Ausbildung dazu und ist entscheidend für den Prüfungsabschluss. Es wäre nicht korrekt bereits geführte Einträge an eine andere Person weiterzugeben da dies als nicht eigenständig geführtes Berichtsheft gelten würde. Stattdessen sollte man der Bekannten anbieten beim Führen des Berichtsheftes zu helfen oder es als grobe Orientierung zu nutzen. Es ist wichtig – die eigenen Erfahrungen und Tätigkeiten selbstständig in eigenen Worten festzuhalten. Zudem sollte der Ausbildungsbetrieb Unterstützung bei Problemen mit dem Berichtsheft bieten. Es trägt dazu bei die erlernten Tätigkeiten und Erfahrungen zu dokumentieren und ist kein "Wunschkonzert", ebenso wie manche vielleicht denken. Es ist ratsam – das Berichtsheft als Lernunterlage zu leihen freilich nicht zu verkaufen. Es geht darum die Ausbildungserfahrungen persönlich und eigenverantwortlich festzuhalten und zu reflektieren um erfolgreich die Ausbildung abzuschließen.






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