Berufsschulpflicht in Bayern umgehen

Kann man durch eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung die Berufsschulpflicht in Bayern umgehen?

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Also, also, also, da hast du ja was vor, mein lieber Fragesteller! Die Berufsschulpflicht in Bayern zu umgehen » ist nicht so einfach « ebenso wie es vielleicht klingen mag. Die gute Nachricht ist – dass du deine Berufsschulpflicht in Bayern nach Abschluss von 10 Vollständigen Schuljahren und mit einem qualifizierten Schulabschluss erfüllt hast. Aber Moment mal, hier kommt der Haken: In Bayern gilt die Schulpflicht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr – und in manchen Fällen sogar bis zum 21. Lebensjahr.

Wenn du also schon alle Voraussetzungen erfüllt hast um die Berufsschulpflicht zu beenden, dann könntest du theoretisch eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung aufnehmen. Doch Vorsicht ist geboten! Denn es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen die sich je nach individuellem Fall und Bundesland unterscheiden können. Es ist wichtig – sich vorher gut zu informieren und gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden Rücksprache zu halten.

Aber hey, Kopf hoch! Mit deinem qualifizierten Schulabschluss hast du doch schon einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gemacht. Vielleicht ist es ja ebenfalls möglich Berufsschule und Arbeit unter einen Hut zu bringen und dich genau weiterzubilden. Denn Bildung öffnet bekanntlich Türen und wer weiß welche spannenden Möglichkeiten sich dir in der Berufswelt bieten könnten. Also ´ bleib dran ` sei neugierig und lass dich von neuen Herausforderungen nicht abschrecken. Denn am Ende zählt doch vor allem eins:: Dass du deinen Weg gehst und das Beste aus deinen Talenten machst!






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