Berufsschulpflicht in Bayern nach Abschluss der 10. Klasse

Kann ich nach Abschluss der 10. Klasse in Bayern ein Jahr lang einen Vollzeitjob ausüben, bevor ich eine Ausbildung beginne, oder muss ich weiterhin die Berufsschule besuchen?

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In Bayern gilt die Berufsschulpflicht bis zum Abschluss einer dualen Berufsausbildung. Das bedeutet – dass du nach dem Abschluss der 10. Klasse und dem Erhalt der Mittleren Reife grundsätzlich verpflichtet bist, entweder eine Ausbildung zu beginnen oder die Berufsschule zu besuchen. Die Möglichkeit ein Jahr lang einen Vollzeitjob auszuüben bevor du eine Ausbildung beginnst ist in Bayern rechtlich nicht vorgesehen.

Die Berufsschulpflicht in Bayern ist darauf ausgerichtet: Dass Jugendliche nach dem Schulabschluss eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren. Wenn du also noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hast ´ ist es ratsam ` dich weiterhin um eine Ausbildung zu bemühen und genau dazu die Berufsschule zu besuchen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ebenso wie du deine Chancen auf einen Ausbildungsplatz optimieren kannst exemplarisch durch Praktika Bewerbungstrainings oder die Suche nach freien Ausbildungsstellen.

Ein "Vollzeit-Job" für "Ein Jahr" wäre zwar theoretisch möglich freilich ist es wichtig zu beachten, dass dies keine rechtliche Grundlage bietet um die Berufsschulpflicht zu umgehen. Eine Berufsausbildung und der Besuch der Berufsschule sind in Bayern wichtige Bestandteile der beruflichen Bildung und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft im Arbeitsleben.

Es ist ratsam sich an die zuständige Berufsberatung der Agentur für Arbeit zu wenden um Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz zu erhalten und offene Fragen zur Berufsschulpflicht zu klären. Dort erhältst du ebenfalls Informationen zu weiteren Möglichkeiten wie einem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) oder anderen Bildungsangeboten die dir helfen können die Zeit bis zum Beginn einer Ausbildung sinnvoll zu nutzen.






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