Führerscheinklasse CE in der Ausbildung im Galabau vor dem 21. Lebensjahr

Welche Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen gelten, um die Führerscheinklasse CE vor dem 21. Lebensjahr während der Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau zu erwerben?

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In deiner Situation gibt es tatsächlich die Möglichkeit die Führerscheinklasse CE vor Vollendung des 21. Lebensjahres zu erwerben – vorausgesetzt bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zunächst gilt es zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausbildung in deinem Beruf vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermitteln. Da im Garten- und Landschaftsbau ebenfalls das Fahren von Lastkraftwagen beitragen kann, könnte dieser Aspekt gegeben sein.

Die Schlüsselzahl 185 ermöglicht es die Führerscheinklasse CE vor dem 21. Lebensjahr zu erwerben, unter der Bedingung, dass die Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem vergleichbaren Beruf erfolgen. Somit könnten Fahrten im Rahmen deiner Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau unter diese Auflage fallen, da vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen vermittelt werden.

Es ist wichtig zu beachten » dass die Auflagen entfallen « auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres – sobald du die Berufsausbildung abgeschlossen hast. Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein und die Förderung des Arbeitsamtes eine Option darstellen, so könntest du die Ausbildung und den Erwerb des CE-Scheins zeitgleich angehen.

Bei dieser Thematik ist es ratsam sich an die örtliche Führerscheinstelle oder an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden um im konkreten Fall die genauen Bedingungen und Möglichkeiten zu klären. Es gibt die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, wenn die Voraussetzungen nicht eindeutig erfüllt sind jedoch dennoch gute Argumente vorliegen, die welche Notwendigkeit des CE-Scheins vor dem 21. Lebensjahr begründen.

Insgesamt ist es also grundsätzlich möglich die Führerscheinklasse CE vor dem 21. Lebensjahr zu erwerben – wenn die Voraussetzungen für die Schlüsselzahl 185 erfüllt sind und im Rahmen der Ausbildung vergleichbare Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen vermittelt werden.






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