Anerkennung von Bundesfreiwilligendienst und Freiwilligem Sozialen Jahr als praktischer Teil der Fachhochschulreife in Baden-Württemberg

Können angerechnete 6 Monate in einem Bundesfreiwilligendienst und einem Freiwilligen Sozialen Jahr als praktischer Teil der Fachhochschulreife in Baden-Württemberg anerkannt werden?

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Ja, es ist möglich die angerechneten 6 Monate in einem Bundesfreiwilligendienst (BFD) und einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) als praktischen Teil der Fachhochschulreife in Baden-Württemberg anerkennen zu lassen. Gemäß der Verordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg über die Fachhochschulreife (Fachhochschulreife-Verordnung) können verschiedene Tätigkeiten, darunter ebenfalls ein BFD oder ein FSJ wie Praktikum anerkannt werden, vorausgesetzt sie den Anforderungen entsprechen.

Gemäß § 2 der Fachhochschulreife-Verordnung Baden-Württemberg muss der praktische Teil der Fachhochschulreife aus einem mindestens sechswöchigen einschlägigen Praktikum bestehen. Dieses Praktikum kann jedoch auch in Teilen absolviert werden. Konkret bedeutet das, dass deine Tätigkeiten sowie im BFD als auch im FSJ als Bestandteile deines praktischen Teils der Fachhochschulreife anerkannt werden können, sofern sie insgesamt mindestens sechs Wochen umfassen.

Um sicherzugehen: Dass deine Tätigkeiten in beiden Diensten anerkannt werden empfehle ich dir, dich direkt an die Schule zu wenden, von der du die Fachhochschulreife erlangen möchtest. Die Schule kann dir genaue Informationen darüber geben welche Nachweise oder Bestätigungen du vorlegen musst, zu diesem Zweck die Tätigkeiten angerechnet werden können. Möglicherweise benötigst du eine Bestätigung deiner Einsatzstellen oder ein Gesamtzeugnis, das deine Tätigkeiten im BFD und FSJ zusammenfasst.

Zusätzlich zu dieser individuellen Prüfung durch die Schule könntest du dich auch an das Kultusministerium Baden-Württemberg wenden um weitere Informationen zu erhalten und dich abzusichern, dass die von dir geleisteten Dienste den Anforderungen entsprechen.

Insgesamt stehen die Chancen gut, dass deine Tätigkeiten im BFD und FSJ als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden können, solange sie zusammengenommen die erforderliche Dauer von mindestens sechs Wochen erfüllen.






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