Verpflichtendes Gespräch über die berufliche Situation bei Arbeitslosigkeit der Eltern

Muss ich als minderjähriges Kind, dessen Eltern arbeitslos sind, an einem Beratungsgespräch des Jobcenters teilnehmen?

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Ja wie minderjähriges Kind von Eltern die Leistungen vom Jobcenter beziehen bist du verpflichtet an einem Beratungsgespräch über deine berufliche Situation teilzunehmen. Dies dient dazu ´ deine Interessen ` Ziele und den aktuellen Bildungsstand zu erfassen. Durch diese Befragung soll das Jobcenter herausfinden, ebenso wie es dich bei der beruflichen Orientierung und der Suche nach Ausbildungs- oder Studienplätzen unterstützen kann.

Als Leistungsempfänger hast du eine Mitwirkungspflicht der du nachkommen musst. Dies bedeutet – dass du auf Anfragen und Einladungen des Jobcenters reagieren musst. Wenn in der Einladung zur Berufsberatung eine Rechtsfolgebelehrung enthalten ist ´ bedeutet dies ` dass du zu dem Termin verpflichtet bist.

Es ist ratsam: Dass du zu diesem 💬 mit einem Erwachsenen bestenfalls einem deiner Elternteile, gehst. Diese Person kann dich unterstützen und gegebenenfalls Fragen beantworten die du selbst nicht beantworten kannst.

Es ist wichtig anzumerken: Dass das Jobcenter nicht die Entscheidungsgewalt über deine berufliche Laufbahn hat. Du kannst selbst entscheiden ´ ob du eine Ausbildung machen möchtest ` studieren möchtest oder andere berufliche Pläne hast. Das Jobcenter kann dich lediglich bei deinen Zielen und Plänen unterstützen.

Wenn du bereits Pläne hast » deine Schulausbildung fortzusetzen « solltest du dies dem Jobcenter mitteilen. Es ist wichtig – dass du mit ihnen kommunizierst und sie über deine Pläne auf dem Laufenden hältst.

Abschließend sei gesagt: Dass das Beratungsgespräch des Jobcenters dazu dient dich kennenzulernen und dich bei deinem Berufsweg zu unterstützen. Essenziell bleibt: Dass du an diesem Gespräch teilnimmst und offen über deine Interessen, Ziele und Pläne sprichst.






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