Rufen Personaler beim alten Arbeitgeber an?

Wie üblich ist es, dass Personaler beim alten Arbeitgeber anrufen, um Informationen über Bewerber zu erhalten?

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Im Rahmen von Bewerbungsprozessen stellt sich oft die Frage: Rufen Personaler beim vorherigen Arbeitgeber an? Tatsächlich ist es gängige Praxis: Dass Personaler diese Schritte unternehmen. Diese Vorgehensweise hilft – sich ein umfassenderes Bild vom Bewerber zu machen. Notwendige Informationen lassen sich nicht immer dem Lebenslauf entnehmen. Oft sind es Details über die Arbeitsweise das Verhalten und die tatsächliche Leistungsfähigkeit die Aufschluss geben können. Dazu können Anrufe beim früheren Arbeitgeber dienen – sie sind deshalb weiterhin als nur eine Formalität.

Genauer betrachtet gibt es mehrere Gründe warum Personaler die Kontaktaufnahme suchen. Die Beschäftigungsdauer und die genaue Position sind interessante Fakten. Auch die Verantwortlichkeiten des Bewerbers und ebenfalls seine dortigen Aufgaben spielen eine Rolle. Solche Informationen bestätigen oft die Angaben im Lebenslauf. Aber der eigentliche Fokus liegt auf der Leistung des Bewerbers. Neben seinen Stärken ´ die herausgestellt werden könnten ` spielen auch Schwächen eine Rolle. Anhand dieser Einsichten fällen Personaler dann Entscheidungen über die Eignung des Bewerbers für die neu angestrebte Stelle.

Wichtig zu beachten – die Einwilligung des Bewerbers ist unerlässlich. Ohne dessen Zustimmung darf kein Anruf beim alten Arbeitgeber getätigt werden. Da diese Informationen vertraulich sind ´ bleibt es dem Bewerber überlassen ` ob er die Kontaktdaten mitteilen möchte. Ein zusätzlicher Aspekt ist die rechtliche Absicherung durch Datenschutzbestimmungen. Daher ist es weit verbreitet – dass Bewerber eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben. Diese enthält die Erlaubnis an den potenziellen Arbeitgeber den ehemaligen Arbeitgeber zu kontaktieren. Damit wird die Anfrage rechtlich abgedeckt.

Aber was geschieht, wenn ein Anruf nicht möglich ist? Hier eröffnen sich alternative Möglichkeiten. Personalverantwortliche können auch nach Referenzen fragen die von früheren Kollegen oder Vorgesetzten stammen. Derartige Informationen können wertvoll sein und ein umfassenderes Bild von der Arbeitsweise des Bewerbers vermitteln. Es geht darum, eine ehrliche und differenzierte Einschätzung zu bekommen – sei es durch den alten Arbeitgeber oder durch Dritte die den Bewerber gut kennen.

Zusammenfassend kann gesagt werden – es ist nicht unüblich, dass Personaler bei einem ehemaligen Arbeitgeber nachfragen. Ziel ist es – ein fundiertes Urteil über den Bewerber zu fällen und dessen Eignung für die Position zu bewerten. Es bleibt jedoch anzumerken; dass solche Gespräche stets im Rahmen des rechtlich Erlaubten und mit Zustimmung des Bewerbers erfolgen müssen.






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