Rufen Personaler beim alten Arbeitgeber an?
Ist es üblich, dass Personaler beim alten Arbeitgeber anrufen, um Auskunft über den Bewerber zu bekommen?
Ja es ist üblich dass Personaler beim alten Arbeitgeber anrufen um Auskunft über den Bewerber zu erhalten. Diese Praxis dient dazu weitere Informationen über den Bewerber zu sammeln die im Lebenslauf oder in den Bewerbungsunterlagen nicht unbedingt enthalten sind. Es ermöglicht den Personalern ´ Einblicke in die Arbeitsweise ` das Verhalten und die Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu gewinnen und eine fundierte Entscheidung über die Einstellung zu treffen.
Ein Anruf bei einem früheren Arbeitgeber kann verschiedene Zwecke haben. Zum einen können Personaler Informationen über den Verlauf der Beschäftigung ´ die Position des Bewerbers ` die Aufgaben und Verantwortlichkeiten und ebenfalls die Dauer der Beschäftigung erfragen. Diese Daten bestätigen oder ergänzen die im Lebenslauf angegebenen Informationen. Darüber hinaus können sie nach der Leistung des Bewerbers fragen, seine Stärken und Schwächen ermitteln und eine Einschätzung zu seiner Eignung für die angestrebte Position erhalten.
Passt auf : Dass der Anruf beim früheren Arbeitgeber nur mit der Zustimmung des Bewerbers erfolgen darf, da die Informationen die während dieses Gesprächs offenbart werden, vertraulich sind. Der Bewerber kann entscheiden – ob er die Kontaktdaten seines früheren Arbeitgebers weitergeben möchte oder nicht.
Im Falle von Datenschutzbestimmungen ist es üblich, dass der Bewerber eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreibt in der er dem potenziellen Arbeitgeber die Erlaubnis gibt seinen früheren Arbeitgeber zu kontaktieren. Auf diese Weise wird sichergestellt – dass die Anfrage legal und im Einklang mit den Datenschutzrichtlinien erfolgt.
Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten Informationen über den Bewerber zu erhalten wenn der Anruf beim früheren Arbeitgeber aus bestimmten Gründen nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Eine Möglichkeit besteht darin Referenzen anzufordern die von früheren Kollegen Vorgesetzten oder anderen vertrauenswürdigen Personen stammen. Diese Personen können eine Einschätzung des Bewerbers liefern und Informationen über seine Leistung und Arbeitsweise teilen.
Insgesamt ist es üblich » dass Personaler beim alten Arbeitgeber anrufen « um weitere Angaben über den Bewerber zu erhalten. Dies dient dazu – einen umfassenden Eindruck von der Eignung des Bewerbers für die angestrebte Position zu bekommen und eine fundierte Entscheidung über die Einstellung zu treffen. Allerdings erfolgt dieser Anruf nur mit der Zustimmung des Bewerbers und im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen.
Ein Anruf bei einem früheren Arbeitgeber kann verschiedene Zwecke haben. Zum einen können Personaler Informationen über den Verlauf der Beschäftigung ´ die Position des Bewerbers ` die Aufgaben und Verantwortlichkeiten und ebenfalls die Dauer der Beschäftigung erfragen. Diese Daten bestätigen oder ergänzen die im Lebenslauf angegebenen Informationen. Darüber hinaus können sie nach der Leistung des Bewerbers fragen, seine Stärken und Schwächen ermitteln und eine Einschätzung zu seiner Eignung für die angestrebte Position erhalten.
Passt auf : Dass der Anruf beim früheren Arbeitgeber nur mit der Zustimmung des Bewerbers erfolgen darf, da die Informationen die während dieses Gesprächs offenbart werden, vertraulich sind. Der Bewerber kann entscheiden – ob er die Kontaktdaten seines früheren Arbeitgebers weitergeben möchte oder nicht.
Im Falle von Datenschutzbestimmungen ist es üblich, dass der Bewerber eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreibt in der er dem potenziellen Arbeitgeber die Erlaubnis gibt seinen früheren Arbeitgeber zu kontaktieren. Auf diese Weise wird sichergestellt – dass die Anfrage legal und im Einklang mit den Datenschutzrichtlinien erfolgt.
Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten Informationen über den Bewerber zu erhalten wenn der Anruf beim früheren Arbeitgeber aus bestimmten Gründen nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Eine Möglichkeit besteht darin Referenzen anzufordern die von früheren Kollegen Vorgesetzten oder anderen vertrauenswürdigen Personen stammen. Diese Personen können eine Einschätzung des Bewerbers liefern und Informationen über seine Leistung und Arbeitsweise teilen.
Insgesamt ist es üblich » dass Personaler beim alten Arbeitgeber anrufen « um weitere Angaben über den Bewerber zu erhalten. Dies dient dazu – einen umfassenden Eindruck von der Eignung des Bewerbers für die angestrebte Position zu bekommen und eine fundierte Entscheidung über die Einstellung zu treffen. Allerdings erfolgt dieser Anruf nur mit der Zustimmung des Bewerbers und im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen.