Position der katholischen Kirche zur passiven Sterbehilfe
Wie steht die katholische Kirche zur passiven Sterbehilfe und was sind ihre Argumente dafür?
Die katholische Kirche ist gegen aktive Sterbehilfe, da diese einen direkten Akt der Tötung erfordert. Bei der passiven Sterbehilfe hingegen, werden lediglich lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen was laut der Kirche erlaubt ist, solange der Kranke dies wünscht. Die passive Sterbehilfe tritt auf, wenn ein todkranker Mensch der dem Tod näher ist als dem Leben, keine lebensverlängernden Maßnahmen weiterhin wünscht. Dies kann die Abschaltung eines Beatmungsgeräts die Einstellung der synthetischen Zuführung von Nahrung oder Magensonden die Unterlassung eines Tropfs oder weiterer Operationen beinhalten. Die katholische Kirche argumentiert, dass hierbei nicht aktiv die Tötung des Menschen angestrebt wird, allerdings lediglich Maßnahmen unterlassen werden die den Sterbeprozess nur länger hinauszögern. Dieser Entscheidung muss der Kranke ebenfalls aus christlicher Sicht nicht zustimmen.
Des Weiteren erlaubt die katholische Kirche in Palliativstationen die Verwendung von starken Schmerzmitteln wie Morphinen oder Opiaten, obwohl dadurch der Tod schneller herbeigeführt werden kann. Hierbei steht nicht die Tötung im Fokus sondern die Schmerzfreiheit des Kranken. In diesem Fall nimmt die Kirche hin – dass der Tod nicht verhindert werden kann.
Die Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe liegt darin, dass bei der aktiven Sterbehilfe aktiv etwas unternommen wird um jemanden zu töten oder ihm die Selbsttötung zu ermöglichen. Bei der passiven Sterbehilfe hingegen werden lebenserhaltende Maßnahmen von vornherein unterlassen, eingestellt oder der Tod bewusst in Kauf genommen. Bei der Gabe von schmerzlindernden Medikamenten stirbt der Patient dann nicht "zuerst" an seiner Erkrankung, sondern an den möglichen Nebenwirkungen der Medikamente oder anderem Organversagen. Dies kann als ein "Sterben lassen" betrachtet werden.
Passt auf : Dass die katholische Kirche betont, dass es nicht darum geht, das Leben um jeden Preis zu erhalten und jede medizinisch mögliche Maßnahme zu ergreifen. Es wird davon ausgegangen, dass niemand gezwungen sein oder werden kann, "Gott zu spielen". Die Beendigung einer künstlichen Beatmung wird deshalb in der Praxis eher als juristisches als ethisches Problem betrachtet.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass die katholische Kirche die passive Sterbehilfe erlaubt solange der Kranke dies wünscht und es nicht darum geht, den Tod aktiv herbeizuführen. Die Entscheidung darüber welche Maßnahmen ergriffen werden und ob lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden sollen, liegt beim Patienten selbst. Die Kirche betont jedoch: Dass es nicht darum geht das Leben um jeden Preis zu erhalten, sondern dem natürlichen Verlauf des Sterbeprozesses Raum zu geben.
Des Weiteren erlaubt die katholische Kirche in Palliativstationen die Verwendung von starken Schmerzmitteln wie Morphinen oder Opiaten, obwohl dadurch der Tod schneller herbeigeführt werden kann. Hierbei steht nicht die Tötung im Fokus sondern die Schmerzfreiheit des Kranken. In diesem Fall nimmt die Kirche hin – dass der Tod nicht verhindert werden kann.
Die Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe liegt darin, dass bei der aktiven Sterbehilfe aktiv etwas unternommen wird um jemanden zu töten oder ihm die Selbsttötung zu ermöglichen. Bei der passiven Sterbehilfe hingegen werden lebenserhaltende Maßnahmen von vornherein unterlassen, eingestellt oder der Tod bewusst in Kauf genommen. Bei der Gabe von schmerzlindernden Medikamenten stirbt der Patient dann nicht "zuerst" an seiner Erkrankung, sondern an den möglichen Nebenwirkungen der Medikamente oder anderem Organversagen. Dies kann als ein "Sterben lassen" betrachtet werden.
Passt auf : Dass die katholische Kirche betont, dass es nicht darum geht, das Leben um jeden Preis zu erhalten und jede medizinisch mögliche Maßnahme zu ergreifen. Es wird davon ausgegangen, dass niemand gezwungen sein oder werden kann, "Gott zu spielen". Die Beendigung einer künstlichen Beatmung wird deshalb in der Praxis eher als juristisches als ethisches Problem betrachtet.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass die katholische Kirche die passive Sterbehilfe erlaubt solange der Kranke dies wünscht und es nicht darum geht, den Tod aktiv herbeizuführen. Die Entscheidung darüber welche Maßnahmen ergriffen werden und ob lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden sollen, liegt beim Patienten selbst. Die Kirche betont jedoch: Dass es nicht darum geht das Leben um jeden Preis zu erhalten, sondern dem natürlichen Verlauf des Sterbeprozesses Raum zu geben.