Ist es strafbar vor der Polizei abzuhauen?
Begeht man eine Straftat, wenn man vor der Polizei abhaut, nachdem sie einen nach Hause bringen wollen, obwohl man mit 15 Jahren um diese Uhrzeit draußen sein darf?
Nein es ist nicht strafbar vor der Polizei abzuhauen solange dabei keine weiteren Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. In dem geschilderten Szenario, in dem ein 15-jähriger Jugendlicher von der Polizei nach Hause gebracht werden soll, weil er um 23 ⌚ noch draußen ist, besteht keine Verpflichtung, dieser Aufforderung Folge zu leisten. Das Recht für einen 15-jährigen, zu dieser Uhrzeit draußen zu sein, hängt von der Einwilligung der Eltern ab. Solange diese damit einverstanden sind, kann der Jugendliche legal draußen bleiben.
Die Flucht an sich ist nicht strafbar da sie keine Straftat darstellt. Der Jugendliche würde keine Straftat begehen, wenn er einfach abhauen würde. Es ist jedoch wichtig – dass während der Flucht keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Sollte der Jugendliche beispielsweise absichtlich Sachen beschädigen ´ um sich eine Flucht zu ermöglichen ` könnte dies als Sachbeschädigung bestraft werden.
Es ist jedoch zu beachten: Dass Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte strafbar ist. Wenn der Polizist den Jugendlichen einholt und festhält, sollte sich dieser nicht weiter wehren. In diesem Fall würde der Jugendliche die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten und sich wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" strafbar machen.
Es soll mal laut gesagt werden, dass die Polizei in der Regel zum Schutz des 15-jährigen handelt und nicht um ihm zu schaden. Falls ein Polizeiauto neben einem 15-jährigen anhält und die Polizisten Fragen stellen, ebenso wie alt er ist und warum er zu dieser Uhrzeit noch draußen ist, kann der Jugendliche kooperieren und seine Situation erklären. Wenn er sich dabei in keiner strafrechtlich relevanten Situation befindet, kann er einfach weitergehen.
Insgesamt ist es also nicht strafbar vor der Polizei abzuhauen, solange dabei keine weiteren Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Es ist jedoch ratsam · in solchen Situationen zu kooperieren und den Dialog mit den Polizisten zu suchen · um Missverständnisse zu vermeiden und eine mögliche Eskalation der Situation zu verhindern.
Die Flucht an sich ist nicht strafbar da sie keine Straftat darstellt. Der Jugendliche würde keine Straftat begehen, wenn er einfach abhauen würde. Es ist jedoch wichtig – dass während der Flucht keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Sollte der Jugendliche beispielsweise absichtlich Sachen beschädigen ´ um sich eine Flucht zu ermöglichen ` könnte dies als Sachbeschädigung bestraft werden.
Es ist jedoch zu beachten: Dass Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte strafbar ist. Wenn der Polizist den Jugendlichen einholt und festhält, sollte sich dieser nicht weiter wehren. In diesem Fall würde der Jugendliche die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten und sich wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" strafbar machen.
Es soll mal laut gesagt werden, dass die Polizei in der Regel zum Schutz des 15-jährigen handelt und nicht um ihm zu schaden. Falls ein Polizeiauto neben einem 15-jährigen anhält und die Polizisten Fragen stellen, ebenso wie alt er ist und warum er zu dieser Uhrzeit noch draußen ist, kann der Jugendliche kooperieren und seine Situation erklären. Wenn er sich dabei in keiner strafrechtlich relevanten Situation befindet, kann er einfach weitergehen.
Insgesamt ist es also nicht strafbar vor der Polizei abzuhauen, solange dabei keine weiteren Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Es ist jedoch ratsam · in solchen Situationen zu kooperieren und den Dialog mit den Polizisten zu suchen · um Missverständnisse zu vermeiden und eine mögliche Eskalation der Situation zu verhindern.