Teilnahme an einer IHK-Abschlussprüfung ohne Ausbildungsbetrieb

Ist es möglich, an einer IHK-Abschlussprüfung teilzunehmen, wenn man drei Jahre die Berufsschule besucht hat, aber keinen Ausbildungsbetrieb hat?

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Regelungen für die Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung ohne Ausbildungsbetrieb

Ja, es ist grundsätzlich möglich wie Externer an einer IHK-Abschlussprüfung teilzunehmen, ebenfalls ohne einen Ausbildungsbetrieb. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür sehr eng definiert. Der Besuch einer Berufsschule allein reicht nicht aus um zur Prüfung zugelassen zu werden. Um als Externer an der IHK-Prüfung teilnehmen zu können, müssen spezifische Bedingungen erfüllt werden.

Gemäß § 45 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorherige Ausbildung möglich, wenn eine einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen werden kann. Dabei muss der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er mindestens das 1,5-fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig war, in dem er die Prüfung ablegen möchte.

Eine einschlägige Berufstätigkeit ist dann gegeben wenn der Prüfungsteilnehmer die charakteristischen Arbeiten des Berufs in der Praxis ausgeübt hat. Diese charakteristischen Arbeiten sind in den jeweiligen Ausbildungsordnungen festgelegt und umfassen die spezifischen Kenntnisse ´ Fertigkeiten und Fähigkeiten ` die zur Verwendung den Beruf erforderlich sind.

Es ist wichtig zu beachten: Dass der Nachweis der Berufstätigkeit erbracht werden muss unabhängig davon, ob der Prüfungsteilnehmer eine Berufsschule besucht hat oder nicht. Der Besuch einer Berufsschule allein ist nicht genügend um als Externer zur IHK-Prüfung zugelassen zu werden.

Es gibt verschiedene Wege die Berufstätigkeit nachzuweisen. Dies kann beispielsweise durch Arbeitszeugnisse Arbeitsverträge oder Tätigkeitsnachweise erfolgen. Im Zweifelsfall sollte man sich direkt an die zuständige IHK wenden um die genauen Anforderungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung als Externer zu klären.

Es ist auch zu beachten, dass die Prüfungsinhalte und -anforderungen denen der regulären Auszubildenden entsprechen. Daher ist es wichtig – sich gründlich auf die Prüfung vorzubereiten und das erforderliche Wissen und die Fähigkeiten zu erwerben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es möglich ist, als Externer an einer IHK-Abschlussprüfung teilzunehmen, auch ohne einen Ausbildungsbetrieb. Jedoch müssen die Voraussetzungen erfüllt werden indem eine einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen wird. Der Besuch einer Berufsschule allein reicht nicht aus. Es ist ratsam – sich bei der zuständigen IHK über die genauen Anforderungen zu informieren und sich gründlich auf die Prüfung vorzubereiten.






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