Teilnahme an einer IHK-Abschlussprüfung ohne Ausbildungsbetrieb
Im deutschen Bildungssystem gibt es viele Regelungen. Eine besonders interessante Frage stellt sich für viele Schülerinnen und Schüler: Ist es machbar, an einer IHK-Abschlussprüfung teilzunehmen, wenn man die Berufsschule besucht hat jedoch keinen Ausbildungsbetrieb vorweisen kann? Die Antwort ist vielschichtig.
Gemäß den Bestimmungen sieht das BBiG vor, dass Prüflinge die keinen Ausbildungsbetrieb haben trotzdem zur Abschlussprüfung zugelassen werden können. Siehe Paragraph 45 Abs. 2. Doch das Ganze hat einen Haken – die Voraussetzungen sind sehr strikt geregelt. Ein reiner Schulbesuch reicht nicht aus. Der Nachweis einer relevanten Berufstätigkeit ist der Schlüssel.
Der Nachweis bezieht sich auf eine mindestens 1,5-fache Dauer der vorgesehenen Ausbildungszeit. Dies bedeutet konkret: Dass eine Person um als Externer anzutreten eine relevante berufliche Tätigkeit nachweisen muss. Voraussetzung ist – dass diese Tätigkeit die typischen Aufgaben des angestrebten Berufes umfasst.
Ein entscheidender Punkt sind die charakteristischen Arbeiten des Berufs. Diese sind in den Ausbildungsordnungen festgelegt. Sie definieren die spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten die zur Verwendung den Beruf erforderlich sind. Ein umfassendes Wissen ist deshalb unabdingbar.
Doch wie geht man vor um diese Berufstätigkeit zu dokumentieren? Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Hierzu zählen Arbeitszeugnisse Verträge oder offizielle Tätigkeitsnachweise. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich – den direkten Kontakt zur zuständigen IHK aufzunehmen. So lassen sich Unklarheiten über die Anforderungen zur Zulassung klären.
Es ist ähnlich wie bemerkenswert: Dass die Inhalte der Prüfung und die Anforderungen mit denen für reguläre Azubis übereinstimmen. Daher sollte eine gewissenhafte Vorbereitung der Usus sein. Wer auf die Prüfung blicken möchte ´ ohne genügende Kenntnisse oder Fähigkeiten ` wird in der Regel scheitern.
Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass die Teilnahme an einer IHK-Abschlussprüfung als Externer möglich ist – selbst ohne Ausbildungsbetrieb. Dennoch müssen bestimmte Kriterien, einschließlich des Nachweises einer relevanten beruflichen Erfahrung, erfüllt werden. Ein einfacher Besuch der Berufsschule ist dafür nicht ausreichend. Wer auf Nummer sicher gehen möchte sollte sich bei der IHK direkt informieren. Dabei is es vorteilhaft – sich gründlich vorzubereiten. Nur so kann ein erfolgreicher Abschluss sicher erreicht werden.
