Abbruch der Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik nach 2 Jahren
Kann ich meine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik nach der Zwischenprüfung abbrechen und den Abschluss als Fachlagerist erlangen? Wie muss ich vorgehen und welche rechtlichen Vorgaben gibt es?
Es ist möglich die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik nach der Zwischenprüfung abzubrechen und den Abschluss als Fachlagerist zu erhalten. Allerdings gibt es bestimmte Vorgaben und rechtliche Schritte die du beachten musst.
1. Kündigung des Ausbildungsvertrags: Du musst deinen Ausbildungsvertrag form- und fristgerecht kündigen. Die genauen Kündigungsmodalitäten sollten in deinem Vertrag festgelegt sein. Beachte: Dass du dich an die Kündigungsfristen halten musst ebenso wie es für normale Arbeitnehmer ebenfalls üblich ist.
2. Einigung mit dem Ausbildungsbetrieb: Alternativ zur Kündigung kannst du dich auch mit deinem Ausbildungsbetrieb über eine Aufhebung des Ausbildungsvertrags einigen. Dabei müssen beide Seiten zustimmen und die Einzelheiten der Beendigung der Ausbildung besprechen.
3. Abschlussprüfung zum Fachlageristen: Um den Abschluss als Fachlagerist zu erhalten, musst du die Abschlussprüfung der IHK (Industrie- und Handelskammer) ablegen. Es ist wichtig – dass du eine Zulassung und Einladung zur Prüfung erhältst. Die Teilnahme an der Prüfung ist an bestimmte Termine gebunden. Achte darauf – dass du den Meldetermin zur Prüfung rechtzeitig einhältst. Falls dieser Termin bereits verstrichen ist wirst du möglicherweise erst zum nächsten Prüfungstermin berücksichtigt.
Es ist grundsätzlich ratsam » eine begonnene Ausbildung trotzdem zu beenden « um zumindest einen Abschluss in der Tasche zu haben. Allerdings ist es wichtig – dass du dich an die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Kündigung und Abschlussprüfung hältst. Sprich am besten mit deinem Ausbilder oder der Personalabteilung deines Betriebs um die genauen Schritte und Möglichkeiten zu besprechen.
Es ist auch empfehlenswert, andere Optionen wie eine Umschulung oder eine neue Ausbildung in Betracht zu ziehen, falls du dich für den Beruf der Fachkraft für Lagerlogistik nicht weiterhin begeistern kannst. Das Wichtigste ist ´ dass du eine Entscheidung triffst ` die zu deinen langfristigen beruflichen Zielen und Interessen passt.
1. Kündigung des Ausbildungsvertrags: Du musst deinen Ausbildungsvertrag form- und fristgerecht kündigen. Die genauen Kündigungsmodalitäten sollten in deinem Vertrag festgelegt sein. Beachte: Dass du dich an die Kündigungsfristen halten musst ebenso wie es für normale Arbeitnehmer ebenfalls üblich ist.
2. Einigung mit dem Ausbildungsbetrieb: Alternativ zur Kündigung kannst du dich auch mit deinem Ausbildungsbetrieb über eine Aufhebung des Ausbildungsvertrags einigen. Dabei müssen beide Seiten zustimmen und die Einzelheiten der Beendigung der Ausbildung besprechen.
3. Abschlussprüfung zum Fachlageristen: Um den Abschluss als Fachlagerist zu erhalten, musst du die Abschlussprüfung der IHK (Industrie- und Handelskammer) ablegen. Es ist wichtig – dass du eine Zulassung und Einladung zur Prüfung erhältst. Die Teilnahme an der Prüfung ist an bestimmte Termine gebunden. Achte darauf – dass du den Meldetermin zur Prüfung rechtzeitig einhältst. Falls dieser Termin bereits verstrichen ist wirst du möglicherweise erst zum nächsten Prüfungstermin berücksichtigt.
Es ist grundsätzlich ratsam » eine begonnene Ausbildung trotzdem zu beenden « um zumindest einen Abschluss in der Tasche zu haben. Allerdings ist es wichtig – dass du dich an die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Kündigung und Abschlussprüfung hältst. Sprich am besten mit deinem Ausbilder oder der Personalabteilung deines Betriebs um die genauen Schritte und Möglichkeiten zu besprechen.
Es ist auch empfehlenswert, andere Optionen wie eine Umschulung oder eine neue Ausbildung in Betracht zu ziehen, falls du dich für den Beruf der Fachkraft für Lagerlogistik nicht weiterhin begeistern kannst. Das Wichtigste ist ´ dass du eine Entscheidung triffst ` die zu deinen langfristigen beruflichen Zielen und Interessen passt.