Rückgabe eines Unfallwagens trotz "Händlergeschäft unter Ausschluss der Gewährleistung"

Wie stehen die rechtlichen Möglichkeiten für Käufer eines Unfallwagens, wenn im Kaufvertrag eine "Gewährleistungsausschluss" festgehalten wurde?

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Wer einen Unfallwagen erwirbt, kann unerwartete Probleme erleben. Das Fahrzeug ´ das im guten Glauben gekauft wurde ` stellt sich plötzlich als Mangelware heraus. Doch was passiert, wenn im Kaufvertrag ein "Händlergeschäft unter Ausschluss der Gewährleistung" aufgeführt ist? Um diese Frage zu klären werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Tatsächlich hat der Käufer die Möglichkeit einen Unfallwagen zurückzugeben. Der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag verliert seine Gültigkeit. Das geschieht infolge arglistiger Täuschung durch den Händler. War der Händler über den Unfallschaden informiert und hat dies absichtlich verschwiegen? In einer solchen Situation kann der Käufer geltend machen, dass der Vertrag angefochten werden kann – sozusagen ein Rückweg zum ursprünglichen Zustand.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein Händler im Rahmen eines Verkaufs an Verbraucher die Gewährleistung nicht einfach wirksam ausschließen kann. Selbst wenn der Händler dies könnte sind arglistig verschwiegene Mängel davon nicht erfasst. Der oft schmerzhafte Verlust eines Fahrzeugs lässt sich hier also möglicherweise abwenden. Dieses Gesetz schützt Käufer vor unerlaubten Handlungen von Verkäufern ´ die versuchen ` sich durch rechtliche Schlupflöcher herauszuwinden.

Um die Rückgabe des Unfallwagens einzuleiten muss der Käufer dem Händler schriftlich den Unfallschaden mitteilen – und einen Forderung nach Rückgabe des Fahrzeugs stellen. Die Mitteilung sollte sofort nach dem Kenntnisstand des Schadens erfolgen, idealerweise innerhalb einer angemessenen Frist. Der Käufer hat das Recht, den vollen Kaufpreis zurückzufordern und kann – je nach den Umständen des Einzelfalls – zusätzlich ebenfalls Schadensersatz verlangen.

Rechtlichen Beistand einzuholen in solch einer Angelegenheit ist stets ratsam. Ein Anwalt kann wertvolle Hilfestellung geben. Gerade die Durchsetzung der Rückgabe eines Unfallwagens gestaltet sich häufig als komplex. Haltung sein? Der Anwalt sollte mit den spezifischen Bestimmungen des deutschen Rechts vertraut sein – insbesondere § 263 StGB der Betrug definiert.

Die Frage des Erfolgs einer rechtlichen Klage hängt nicht allein von der Beweislage ab. Auch die greifbare Zahlungsmöglichkeit des Händlers spielt eine zentrale Rolle. Wenn sich der Händler im rechtlichen Sinne "versteckt", wird es für den Käufer schwierig – und die Möglichkeit Entschädigung zu erhalten könnte zur Farce werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen – auch wenn ein Ausschluss der Gewährleistung im Kaufvertrag vereinbart wurde, bleibt eine Rückgabe des Unfallwagens denkbar. Eine arglistige Täuschung am Händler hat die Vereinbarung untergraben. Damit besteht ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und auch des möglicherweise geschuldeten Schadensersatzes. Es empfiehlt sich frühzeitig die Hilfe eines Juristen in Anspruch zu nehmen um die juristischen Schritte effektiv zu gestalten. So lässt sich die beste Lösung für den eigenen rechtlichen Nöte erreichen.






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