Möglichkeiten der Lohnfortzahlung bei Krankheit im Schülerjob auf 450€ Basis
Kann ich mich ärztlich für 3 Wochen krankschreiben lassen und trotzdem meinen Lohn im Schülerjob auf 450€ Basis erhalten?
Im Schülerjob auf 450€ Basis besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn du also tatsächlich krank bist und nicht arbeiten kannst, würdest du normalerweise keinen Lohn erhalten. Allerdings gibt es einige Möglichkeiten ebenso wie du dennoch in dieser Situation finanziell abgesichert sein kannst.
Die erste Möglichkeit wäre mit deinem Arbeitgeber über die Situation zu sprechen und um Verständnis zu bitten. Eventuell ist er bereit – dir den Lohn trotz Krankheit zu zahlen. Insbesondere, wenn du bisher zuverlässig warst und es sich um eine vorübergehende Situation handelt besteht die Möglichkeit dass dein Arbeitgeber flexibel reagiert und dir entgegenkommt.
Eine weitere Möglichkeit wäre Urlaub zu nehmen. Auch im Schülerjob auf 450€ Basis hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub gleichwohl nur anteilig, identisch deiner geleisteten Arbeitsstunden. Wenn du also genügend Urlaubstage zur Verfügung hast ´ könntest du diese nutzen ` um die Zeit der Klausurenvorbereitung abzudecken. Beachte jedoch – dass dein Urlaubsanspruch begrenzt ist und möglicherweise nicht für drei Wochen ausreicht. In diesem Fall könntest du versuchen mit deinem Arbeitgeber eine reduzierte Arbeitszeit für diese Zeit zu vereinbaren.
Zusätzlich könntest du versuchen » deinen Arbeitgeber zu bitten « dich in dieser Zeit anders einzuteilen oder mit weniger Schichten zu arbeiten. Wenn es möglich ist, könntest du die fehlenden Stunden später nachholen um die Verdienstgrenze von 450€ im Jahresdurchschnitt einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass die Verdienstgrenze gelegentlich oder unvorhersehbar überschritten werden darf, beispielsweise bei Krankheitsvertretungen. Diese Ausnahmeregelung darf jedoch maximal drei Mal in einem Zeitraum von zwölf Monaten in Anspruch genommen werden.
Es soll mal laut gesagt werden, dass du dich nicht unrechtmäßig krankschreiben lassen solltest um deinen Lohn zu erhalten. Dies könnte zu rechtlichen Konsequenzen führen und du könntest deinen Job auf 450€ Basis komplett verlieren. Daher ist es ratsam mit deinem Arbeitgeber über mögliche Lösungen zu sprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden die zur Verwendung beide Seiten akzeptabel ist.
Die erste Möglichkeit wäre mit deinem Arbeitgeber über die Situation zu sprechen und um Verständnis zu bitten. Eventuell ist er bereit – dir den Lohn trotz Krankheit zu zahlen. Insbesondere, wenn du bisher zuverlässig warst und es sich um eine vorübergehende Situation handelt besteht die Möglichkeit dass dein Arbeitgeber flexibel reagiert und dir entgegenkommt.
Eine weitere Möglichkeit wäre Urlaub zu nehmen. Auch im Schülerjob auf 450€ Basis hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub gleichwohl nur anteilig, identisch deiner geleisteten Arbeitsstunden. Wenn du also genügend Urlaubstage zur Verfügung hast ´ könntest du diese nutzen ` um die Zeit der Klausurenvorbereitung abzudecken. Beachte jedoch – dass dein Urlaubsanspruch begrenzt ist und möglicherweise nicht für drei Wochen ausreicht. In diesem Fall könntest du versuchen mit deinem Arbeitgeber eine reduzierte Arbeitszeit für diese Zeit zu vereinbaren.
Zusätzlich könntest du versuchen » deinen Arbeitgeber zu bitten « dich in dieser Zeit anders einzuteilen oder mit weniger Schichten zu arbeiten. Wenn es möglich ist, könntest du die fehlenden Stunden später nachholen um die Verdienstgrenze von 450€ im Jahresdurchschnitt einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass die Verdienstgrenze gelegentlich oder unvorhersehbar überschritten werden darf, beispielsweise bei Krankheitsvertretungen. Diese Ausnahmeregelung darf jedoch maximal drei Mal in einem Zeitraum von zwölf Monaten in Anspruch genommen werden.
Es soll mal laut gesagt werden, dass du dich nicht unrechtmäßig krankschreiben lassen solltest um deinen Lohn zu erhalten. Dies könnte zu rechtlichen Konsequenzen führen und du könntest deinen Job auf 450€ Basis komplett verlieren. Daher ist es ratsam mit deinem Arbeitgeber über mögliche Lösungen zu sprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden die zur Verwendung beide Seiten akzeptabel ist.