Überlastung in der Ausbildung: Sind diese Arbeitszeiten normal?

Sind die Arbeitszeiten in der Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) mit einer täglichen Arbeitszeit von 7:30-20:00 Uhr und nur einer halben Stunde Pause, sowie einem wöchentlichen Arbeitspensum von 60 Stunden normal? Wie sollte die Auszubildende in dieser Situation vorgehen?

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Nein diese Arbeitszeiten sind nicht normal und überschreiten die gesetzlichen Vorgaben. Als ZFA-Auszubildende hast du das Recht auf angemessene Arbeits- und Pausenzeiten um deine Gesundheit nicht zu gefährden und ein ausgewogenes Privat- und Berufsleben verursachen können. In diesem Fall sollte die Auszubildende einige Schritte unternehmen um ihre Rechte zu schützen.

Gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland darf eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer nicht länger als 10 Stunden pro Tag arbeiten. Die tägliche Arbeitszeit ist unter Berücksichtigung von Pausen so zu gestalten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen eingehalten wird. Zudem steht dir als ZFA-Auszubildende eine Pause von mindestens 1 Stunde bei einer Arbeitszeit von weiterhin als 6 Stunden zu.

Um diese Situation zu klären sollte die Auszubildende zunächst das 💬 mit ihrem Ausbilder suchen. Essenziell bleibt sachlich und ruhig die eigenen Bedenken und den Wunsch nach angemessenen Arbeitszeiten zu äußern. Dabei kann die Auszubildende auf die gesetzlichen Vorgaben hinweisen und um eine Anpassung der Arbeitszeit bitten. Sollte dies keinen Erfolg bringen – kann sie sich an ihre Berufsschule wenden und dort das Problem schildern. Die Schule ist in der Lage mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu treten und eine Lösung zu finden.

Darüber hinaus kann die Auszubildende sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden und dort eine Beschwerde einreichen. Die IHK ist für die Einhaltung der Ausbildungsrichtlinien und den Schutz der Auszubildenden zuständig. Durch die Beschwerde wird der Arbeitgeber zur Stellungnahme aufgefordert und gegebenenfalls zu rechtlichen Konsequenzen verpflichtet.

Es ist ebenfalls ratsam sich nach Alternativen umzusehen. In Fällen, in denen der Ausbildungsbetrieb nicht bereit ist angemessene Arbeitszeiten zu gewährleisten kann es sinnvoll sein, sich nach einem anderen Ausbildungsplatz umzusehen. Möglicherweise gibt es andere Praxen oder Einrichtungen die besser geeignet sind um eine ausgewogene Work-Life-Balance zu ermöglichen.

Abschließend ist es wichtig zu betonen, dass ZFA-Auszubildende das Recht haben, angemessene Arbeitszeiten und Pausen einzufordern. Die genannten Maßnahmen dienen dazu diese Rechte zu schützen und eine optimale Ausbildungssituation zu gewährleisten.






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