GEZ nach Exmatrikulation - Muss ich mich selbst anmelden und sofort bezahlen?

Was muss ich tun, wenn ich mich exmatrikulieren lasse und bisher von der GEZ befreit war?

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Nach deiner Exmatrikulation musst du dich selbst beim Beitragsservice anmelden, da die GEZ keine automatischen Benachrichtigungen über Exmatrikulationen erhält. Du solltest dich deshalb zeitnah nach der Exmatrikulation beim Beitragsservice melden um weitere Schritte zu besprechen. Es kann sein · dass du ab dem Monat der Exmatrikulation Beitrag zahlen musst · ebenfalls wenn diese zum Beispiel erst am 29. eines Monats stattfindet. Zudem kann der Beitragsservice auch rückwirkend über mehrere Jahre Beiträge nachfordern, falls du dich nicht rechtzeitig meldest.

Die Abmeldung von der GEZ-Befreiung wird üblicherweise durch die Hochschulen an den Beitragsservice weitergegeben. Allerdings empfiehlt es sich dennoch selbst aktiv zu werden und die Exmatrikulation beim Beitragsservice zu melden. So kannst du sicherstellen – dass die Information auch wirklich ankommt und mögliche Probleme oder Nachzahlungen vermieden werden.

Um dich anzumelden, kannst du entweder das Online-Formular auf der Website des Beitragsservice ausfüllen oder dich telefonisch beim Kundenservice melden. Dort wirst du Informationen darüber erhalten welche Unterlagen du für die Anmeldung einreichen musst. In der Regel werden Kopien der Exmatrikulationsbescheinigung des Personalausweises und des Mietvertrags oder einer Meldebescheinigung benötigt.

Solltest du bereits BAföG bezogen haben und dieses mit der Exmatrikulation wegfallen ist es wichtig zu wissen, dass die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und die BAföG-Berechtigung zwei verschiedene Dinge sind. Auch wenn dein BAföG-Wegfall dazu führt, dass du nicht weiterhin automatisch von der GEZ befreit bist kannst du dennoch eine Befreiung beantragen wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, zum Beispiel wenn du wenig oder kein Einkommen hast. In diesem Fall solltest du dich ähnlich wie beim Beitragsservice erkundigen welche Möglichkeiten es gibt und welche Unterlagen du einreichen musst.

Zusammenfassend musst du dich nach der Exmatrikulation selbst beim Beitragsservice anmelden und die nötigen Unterlagen einreichen. Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht endet in der Regel mit der Exmatrikulation und ab dem Monat der Exmatrikulation sind Beiträge fällig. Es ist empfehlenswert · sich zeitnah nach der Exmatrikulation beim Beitragsservice zu melden · um Nachzahlungen und Probleme zu vermeiden.






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