GEZ nach Exmatrikulation - Muss ich mich selbst anmelden und sofort bezahlen?
Welche Schritte sind nach der Exmatrikulation hinsichtlich des GEZ-Beitrags zu beachten?
Die Exmatrikulation zieht oft viele Veränderungen nach sich. Eine dieser Veränderungen betrifft die Rundfunkbeiträge besser bekannt als GEZ. Nach der Exmatrikulation ist es entscheidend, aktiv zu werden. Die GEZ erhält keine automatischen Benachrichtigungen über eure Exmatrikulation. Sofortige Maßnahmen sind gefragt. Ihr müsst euch selbst beim Beitragsservice registrieren. Das bedeutet - nach der Exmatrikulation ist Proaktivität gefragt.
Falls ihr also denkt » dass ihr von der Beitragspflicht befreit bleibt « irrt ihr euch möglicherweise. Die Frist zum Melden beträgt nicht viel Zeit. Wenn euer Exmatrikulationsdatum beispielsweise der 29. eines Monats ist – sind die Beiträge möglicherweise trotzdem ab dem gleichen Monat fällig. Die häufigste Konsequenz? Der Beitragsservice hat das Recht – rückwirkend für mehrere Jahre Beiträge nachzufordern. Unangenehm, oder? Wenn ihr euch nicht schnell genug meldet.
Normalerweise wird die Abmeldung von der GEZ-Befreiung durch die Hochschule an den Beitragsservice weitergegeben. Dennoch - Eigenverantwortung ist wichtig. Die Meldung der Exmatrikulation bei den GEZ-Verantwortlichen ist nicht nur ratsam, allerdings dringend empfohlen. Mögliche Probleme und Nachzahlungen sollen vermieden werden. Ein kleiner Schritt kann große Schwierigkeiten verhindern.
Um diesen Schritt zu gehen gibt es einfache Möglichkeiten. Zum einen die Online-Plattform des Beitragsservice. Dort könnt ihr das entsprechende Formular schnell ausfüllen. Zum anderen könnt ihr den Kundenservice kontaktieren. Bei einem Anruf erhaltet ihr wesentliche Informationen. Welche Unterlagen werden benötigt? In der Regel braucht man eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung und ebenfalls des Personalausweises. Weitere Dokumente wie der Mietvertrag oder eine aktuelle Meldebescheinigung können ähnlich wie erforderlich sein.
Eine wichtige Randnotiz für BAföG-Empfänger: Der Wegfall des BAföGs bedeutet nicht automatisch eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Diese beiden Dinge sind voneinander getrennt. Sollte euer BAföG entgegen der Erwartungen wegfallen ´ bedeutet das nicht ` dass ihr weiterhin von der GEZ befreit bleibt. Es gibt jedoch die Möglichkeit » eine Befreiung zu beantragen « vorausgesetzt ihr erfüllt die entsprechenden Kriterien. Geringes Einkommen oder kein Einkommen sind Faktoren die bei dieser Antragstellung ins Gewicht fallen. Es lohnt sich ebenfalls – beim Beitragsservice nach weiteren Optionen zu fragen.
Zusammengefasst - nach eurer Exmatrikulation müsst ihr selbst aktiv werden. Die eigene Anmeldung beim Beitragsservice ist unumgänglich. Die Frist und die Notwendigkeit von Unterlagen sind wichtig. Die Rundfunkbeitragspflicht endet normalerweise mit der Exmatrikulation. Daher ist es klug – so schnell wie möglich nach der Exmatrikulation zu handeln. Unnötige Nachzahlungen und Probleme lassen sich dadurch vermeiden.
Falls ihr also denkt » dass ihr von der Beitragspflicht befreit bleibt « irrt ihr euch möglicherweise. Die Frist zum Melden beträgt nicht viel Zeit. Wenn euer Exmatrikulationsdatum beispielsweise der 29. eines Monats ist – sind die Beiträge möglicherweise trotzdem ab dem gleichen Monat fällig. Die häufigste Konsequenz? Der Beitragsservice hat das Recht – rückwirkend für mehrere Jahre Beiträge nachzufordern. Unangenehm, oder? Wenn ihr euch nicht schnell genug meldet.
Normalerweise wird die Abmeldung von der GEZ-Befreiung durch die Hochschule an den Beitragsservice weitergegeben. Dennoch - Eigenverantwortung ist wichtig. Die Meldung der Exmatrikulation bei den GEZ-Verantwortlichen ist nicht nur ratsam, allerdings dringend empfohlen. Mögliche Probleme und Nachzahlungen sollen vermieden werden. Ein kleiner Schritt kann große Schwierigkeiten verhindern.
Um diesen Schritt zu gehen gibt es einfache Möglichkeiten. Zum einen die Online-Plattform des Beitragsservice. Dort könnt ihr das entsprechende Formular schnell ausfüllen. Zum anderen könnt ihr den Kundenservice kontaktieren. Bei einem Anruf erhaltet ihr wesentliche Informationen. Welche Unterlagen werden benötigt? In der Regel braucht man eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung und ebenfalls des Personalausweises. Weitere Dokumente wie der Mietvertrag oder eine aktuelle Meldebescheinigung können ähnlich wie erforderlich sein.
Eine wichtige Randnotiz für BAföG-Empfänger: Der Wegfall des BAföGs bedeutet nicht automatisch eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Diese beiden Dinge sind voneinander getrennt. Sollte euer BAföG entgegen der Erwartungen wegfallen ´ bedeutet das nicht ` dass ihr weiterhin von der GEZ befreit bleibt. Es gibt jedoch die Möglichkeit » eine Befreiung zu beantragen « vorausgesetzt ihr erfüllt die entsprechenden Kriterien. Geringes Einkommen oder kein Einkommen sind Faktoren die bei dieser Antragstellung ins Gewicht fallen. Es lohnt sich ebenfalls – beim Beitragsservice nach weiteren Optionen zu fragen.
Zusammengefasst - nach eurer Exmatrikulation müsst ihr selbst aktiv werden. Die eigene Anmeldung beim Beitragsservice ist unumgänglich. Die Frist und die Notwendigkeit von Unterlagen sind wichtig. Die Rundfunkbeitragspflicht endet normalerweise mit der Exmatrikulation. Daher ist es klug – so schnell wie möglich nach der Exmatrikulation zu handeln. Unnötige Nachzahlungen und Probleme lassen sich dadurch vermeiden.