Brauche ich eine Krankschreibung?
Muss ich eine Krankschreibung vom Arzt haben, wenn ich mich für einen weiteren Tag krankmelden möchte?
Passt auf dass die Anforderungen an eine Krankschreibung je nach Arbeitsvertrag und Unternehmen unterschiedlich sein können. In der Regel ist jedoch eine Krankschreibung ab dem dritten Krankheitstag erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel die im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt sind.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes muss sich ein Arbeitnehmer "unverzüglich" beim Arbeitgeber abmelden, wenn er aufgrund einer Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen kann. Wenn in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag keine spezifischen Anforderungen festgelegt sind und der Arbeitgeber dich nicht explizit darauf hingewiesen hat, dass du ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung benötigst bist du für den gestrigen Tag und heute nicht verpflichtet eine Krankschreibung vom Arzt vorzulegen.
Es ist jedoch wichtig den Arbeitgeber so schnell wie möglich über deine Krankheit zu informieren. Rufe also am besten an oder schicke eine E-Mail um ihm Bescheid zu geben. Dieser Schritt zeigt – dass du verantwortungsbewusst handelst und dich um die Organisation am Arbeitsplatz kümmerst.
Während deiner Ausbildung war es möglicherweise üblich: Dass eine Krankschreibung bereits ab dem ersten Krankheitstag erforderlich war. Dies kann jedoch von Unternehmen zu Unternehmen und von Arbeitsvertrag zu Arbeitsvertrag unterschiedlich sein. Es wird empfohlen ´ deinen Arbeitsvertrag sorgfältig zu lesen ` um die spezifischen Anforderungen bezüglich Krankschreibungen zu verstehen.
Wenn du dich unsicher fühlst und auf Nummer sicher gehen möchtest könnte es ratsam sein einen Arzt aufzusuchen. Es gibt ebenfalls Ärzte die Hausbesuche machen, insbesondere für Personen die bettlägerig sind. Du könntest deinen Hausarzt anrufen und ihm deinen Fall schildern ´ um zu prüfen ` ob ein solcher Besuch möglich ist.
Abschließend ist zu beachten, dass die genauen Anforderungen an eine Krankschreibung von verschiedenen Faktoren abhängen darunter der Arbeitsvertrag das Unternehmen und das geltende Arbeitsrecht. Um sicherzugehen: Dass du die richtige Vorgehensweise befolgst empfiehlt es sich die genauen Bestimmungen in deinem Arbeitsvertrag nachzulesen oder dich gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes muss sich ein Arbeitnehmer "unverzüglich" beim Arbeitgeber abmelden, wenn er aufgrund einer Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen kann. Wenn in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag keine spezifischen Anforderungen festgelegt sind und der Arbeitgeber dich nicht explizit darauf hingewiesen hat, dass du ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung benötigst bist du für den gestrigen Tag und heute nicht verpflichtet eine Krankschreibung vom Arzt vorzulegen.
Es ist jedoch wichtig den Arbeitgeber so schnell wie möglich über deine Krankheit zu informieren. Rufe also am besten an oder schicke eine E-Mail um ihm Bescheid zu geben. Dieser Schritt zeigt – dass du verantwortungsbewusst handelst und dich um die Organisation am Arbeitsplatz kümmerst.
Während deiner Ausbildung war es möglicherweise üblich: Dass eine Krankschreibung bereits ab dem ersten Krankheitstag erforderlich war. Dies kann jedoch von Unternehmen zu Unternehmen und von Arbeitsvertrag zu Arbeitsvertrag unterschiedlich sein. Es wird empfohlen ´ deinen Arbeitsvertrag sorgfältig zu lesen ` um die spezifischen Anforderungen bezüglich Krankschreibungen zu verstehen.
Wenn du dich unsicher fühlst und auf Nummer sicher gehen möchtest könnte es ratsam sein einen Arzt aufzusuchen. Es gibt ebenfalls Ärzte die Hausbesuche machen, insbesondere für Personen die bettlägerig sind. Du könntest deinen Hausarzt anrufen und ihm deinen Fall schildern ´ um zu prüfen ` ob ein solcher Besuch möglich ist.
Abschließend ist zu beachten, dass die genauen Anforderungen an eine Krankschreibung von verschiedenen Faktoren abhängen darunter der Arbeitsvertrag das Unternehmen und das geltende Arbeitsrecht. Um sicherzugehen: Dass du die richtige Vorgehensweise befolgst empfiehlt es sich die genauen Bestimmungen in deinem Arbeitsvertrag nachzulesen oder dich gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen.