Muss eine Ebay-Verkäuferin einen schriftlichen DHL-Nachforschungsauftrag stellen?
Ist eine Ebay-Verkäuferin dazu verpflichtet, einen schriftlichen Nachforschungsauftrag bei DHL zu stellen und dem Käufer den Nachweis zu liefern?
Der Verkäufer ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, einen schriftlichen Nachforschungsauftrag bei DHL zu stellen. Die Verkäuferin kann jedoch ein eigenes Interesse daran haben dies zu tun da sie verantwortlich dafür ist, dass der Käufer die Ware erhält. Wenn die Ware nicht ankommt – kann der Käufer eine Rückerstattung des Geldes verlangen. Der Verkäufer muss sich dann an DHL wenden um gegebenenfalls die Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Selbst wenn der Verkäufer dem Käufer vorher mitgeteilt hat: Dass er nur ein unversichertes Päckchen versenden wird bleibt er dennoch verantwortlich für die Lieferung, es sei denn der Käufer hat ausdrücklich auf den unversicherten Versand bestanden. Es gibt bereits Gerichtsurteile – die diese Verantwortlichkeit des Verkäufers bestätigen.
Der Käufer kann dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Lieferung der Ware setzen. Falls der Verkäufer diese Frist nicht einhalten kann ´ ist er verpflichtet ` dem Käufer das Geld zurückzuerstatten. Sollte der Verkäufer dies nicht tun stehen dem Käufer privatrechtliche Wege offen bis hin zur Strafverfolgung.
Ob die Verkäuferin letztendlich einen Nachforschungsauftrag stellt oder nicht, bleibt ihre Entscheidung. Sie ist lediglich dazu verpflichtet – die bestellte Ware zu liefern. Der Käufer kann die Verkäuferin auffordern · die Bestellung zu verschicken und falls sie dies nicht tut · den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Es ist wichtig zu beachten: Dass der Verkäuferin das Stellen eines Nachforschungsauftrags in ihrem eigenen Interesse liegen sollte. Sollte sie lediglich ein unversichertes Päckchen verschickt haben, kann der Käufer dennoch eine Rückerstattung des Geldes verlangen, vorausgesetzt er nicht ausdrücklich auf den unversicherten Versand bestanden hat.
In Bezug auf den konkreten Fall sollte der Käufer prüfen ob das Paket tatsächlich aufgegeben wurde und ob die Sendungsnummer echt ist. Des Weiteren sollte geklärt werden, ob das Paket aus Deutschland oder zumindest aus der EU stammt. Wenn die Verkäuferin ein versichertes Paket verschickt hat, kann nur sie einen Nachforschungsauftrag stellen und später einen Anspruch gegen die Post geltend machen, falls das Paket verschwindet.
Der Käufer sollte außerdem überprüfen ob die Verkäuferin bei Ebay noch aktiv ist da dies weitere Hinweise geben kann. Falls alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind ´ kann der Käufer erwägen ` eine Anzeige zu erstatten oder den Fall bei Ebay zu melden.
Es ist wichtig zu beachten: Dass die Verfolgung der Sendung über die Sendungsnummer auf der Homepage der DHL in der Regel Aufschluss darüber gibt wo sich das Paket befindet. Die Behauptung der Verkäuferin, dass ein schriftlicher Nachforschungsauftrag nicht bearbeitet wird, erscheint zweifelhaft, da es ein entsprechendes Online-Formular gibt. Falls der Käufer mit Paypal bezahlt hat ´ bietet sich die Möglichkeit ` den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen.
Selbst wenn der Verkäufer dem Käufer vorher mitgeteilt hat: Dass er nur ein unversichertes Päckchen versenden wird bleibt er dennoch verantwortlich für die Lieferung, es sei denn der Käufer hat ausdrücklich auf den unversicherten Versand bestanden. Es gibt bereits Gerichtsurteile – die diese Verantwortlichkeit des Verkäufers bestätigen.
Der Käufer kann dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Lieferung der Ware setzen. Falls der Verkäufer diese Frist nicht einhalten kann ´ ist er verpflichtet ` dem Käufer das Geld zurückzuerstatten. Sollte der Verkäufer dies nicht tun stehen dem Käufer privatrechtliche Wege offen bis hin zur Strafverfolgung.
Ob die Verkäuferin letztendlich einen Nachforschungsauftrag stellt oder nicht, bleibt ihre Entscheidung. Sie ist lediglich dazu verpflichtet – die bestellte Ware zu liefern. Der Käufer kann die Verkäuferin auffordern · die Bestellung zu verschicken und falls sie dies nicht tut · den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Es ist wichtig zu beachten: Dass der Verkäuferin das Stellen eines Nachforschungsauftrags in ihrem eigenen Interesse liegen sollte. Sollte sie lediglich ein unversichertes Päckchen verschickt haben, kann der Käufer dennoch eine Rückerstattung des Geldes verlangen, vorausgesetzt er nicht ausdrücklich auf den unversicherten Versand bestanden hat.
In Bezug auf den konkreten Fall sollte der Käufer prüfen ob das Paket tatsächlich aufgegeben wurde und ob die Sendungsnummer echt ist. Des Weiteren sollte geklärt werden, ob das Paket aus Deutschland oder zumindest aus der EU stammt. Wenn die Verkäuferin ein versichertes Paket verschickt hat, kann nur sie einen Nachforschungsauftrag stellen und später einen Anspruch gegen die Post geltend machen, falls das Paket verschwindet.
Der Käufer sollte außerdem überprüfen ob die Verkäuferin bei Ebay noch aktiv ist da dies weitere Hinweise geben kann. Falls alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind ´ kann der Käufer erwägen ` eine Anzeige zu erstatten oder den Fall bei Ebay zu melden.
Es ist wichtig zu beachten: Dass die Verfolgung der Sendung über die Sendungsnummer auf der Homepage der DHL in der Regel Aufschluss darüber gibt wo sich das Paket befindet. Die Behauptung der Verkäuferin, dass ein schriftlicher Nachforschungsauftrag nicht bearbeitet wird, erscheint zweifelhaft, da es ein entsprechendes Online-Formular gibt. Falls der Käufer mit Paypal bezahlt hat ´ bietet sich die Möglichkeit ` den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen.