Fachlagerist und Fachkraft für Lagerlogistik: Kann man die Ausbildung verlängern?

Kann man nach der Ausbildung zum Fachlageristen eine zusätzliche Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik absolvieren?

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Ja es besteht die Möglichkeit darauffolgend der Ausbildung zum Fachlageristen eine zusätzliche Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik zu absolvieren. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und es bedarf einer Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb und einer Eintragung bei der IHK.

Der Beruf des Fachlageristen und der Fachkraft für Lagerlogistik sind sich in vielen Bereichen ähnlich. Beide Berufe haben ihre Schwerpunkte in der Lagerung dem Versand und dem Transport von Gütern. Der Hauptunterschied liegt darin · dass die Ausbildung zum Fachlageristen zwei Jahre dauert · während die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik drei Jahre umfasst.

Während der Ausbildung zum Fachlageristen werden grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt die zur Verwendung die Arbeit in einem Lagerbetrieb wichtig sind. Hierzu zählen unter anderem das Ein- und Auslagern von Waren, das Kommissionieren und Verpacken und ebenfalls die Durchführung von Inventurarbeiten. Nach Abschluss der Ausbildung kann man als Fachlagerist in verschiedenen Unternehmen arbeiten freilich sind die Aufstiegschancen begrenzt.

Wenn man jedoch nach der Ausbildung zum Fachlageristen den Wunsch hat sich weiterzuentwickeln und die Karrierechancen zu optimieren kann man eine Zusatzausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik absolvieren. Hierbei handelt es sich um das dritte Ausbildungsjahr das auf die Ausbildung zum Fachlageristen aufbaut. In dieser Zeit werden vertiefende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt die für eine Führungsposition im Lagerbetrieb von Vorteil sind. Dazu gehören beispielsweise das Planen und Organisieren von Lagerprozessen, das Überwachen und Optimieren von Lagerbeständen sowie das Führen von Mitarbeitern.

Um die Ausbildung zum Fachlageristen um ein Jahr zu verlängern, muss man zunächst das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes einholen. Nicht alle Betriebe lassen ihre Auszubildenden automatisch ins dritte Lehrjahr wechseln, da sie diese möglichst schnell ausbilden und als Mitarbeiter einsetzen wollen. Es herrscht derzeit ein Mitarbeitermangel in der gesamten Lagerlogistikbranche ´ weshalb viele Betriebe darauf bedacht sind ` ihre Fachkräfte schnellstmöglich zu gewinnen. Wenn der Ausbildungsbetrieb zustimmt, muss die Verlängerung der Ausbildung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) eingetragen werden.

Es ist zu beachten: Dass nicht alle Betriebe die Verlängerung der Ausbildung zum Fachlageristen anbieten. Man sollte deshalb im Vorfeld mit seinem Ausbildungsbetrieb sprechen und klären, ob eine solche Möglichkeit besteht. Es kann auch sinnvoll sein · sich bereits im Bewerbungsprozess bei mehreren Betrieben zu erkundigen · ebenso wie sie mit der Ausbildung zum Fachlageristen und der Möglichkeit einer Verlängerung umgehen.






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