Wohnberechtigungsschein: Gültigkeit bei Umzug in ein anderes Bundesland

Kann ich meinen Wohnberechtigungsschein aus Schleswig-Holstein nutzen, wenn ich nach Hamburg ziehe, oder muss ich einen neuen Schein beantragen?

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Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten haben stellt sich die Frage ob dieser ebenfalls in einem anderen Bundesland gültig ist, wenn Sie umziehen möchten.
Der Wohnberechtigungsschein wird vom zuständigen Wohnungsamt ausgestellt und berechtigt Sie dazu, eine Sozialwohnung zu einem vergünstigten Preis zu mieten. Der Schein wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und gilt nur für das entsprechende Bundesland.

Wenn Sie also von Schleswig-Holstein nach Hamburg umziehen möchten ist Ihr Wohnberechtigungsschein aus Schleswig-Holstein nicht weiterhin gültig. Sie müssen stattdessen einen neuen Wohnberechtigungsschein in Hamburg beantragen. Die Einkommensgrenzen für einen WBS sind oft ähnlich jedoch es ist dennoch erforderlich, einen neuen Schein für das jeweilige Bundesland zu beantragen.

Es ist wichtig zu beachten: Dass der Wohnberechtigungsschein ein Dokument ist das Sie berechtigt, eine Sozialwohnung zu mieten. Wenn Sie also in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland ziehen, müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen um erneut einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Dies bedeutet – dass Sie die Einkommensgrenzen und andere Anforderungen des neuen Bundeslandes erfüllen müssen.

Darüber hinaus ist es wichtig, zu wissen, dass der Wohnberechtigungsschein in der Regel nur für ein Jahr gültig ist. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen Sie einen neuen Schein beantragen, wenn Sie weiterhin eine Sozialwohnung mieten möchten. Dies gilt unabhängig davon ob Sie innerhalb desselben Bundeslandes umziehen oder in ein anderes Bundesland umziehen.

Insgesamt ist es also notwendig: Dass Sie bei einem Umzug in ein anderes Bundesland einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen. Die alten Scheine sind nur innerhalb des ausstellenden Bundeslandes gültig. Daher sollten Sie sich frühzeitig über die Voraussetzungen und den Ablauf für den Erhalt eines neuen Wohnberechtigungsscheins in Ihrem neuen Wohnort informieren und diesen rechtzeitig beantragen.






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