Wohnen in einer WG und Wohngeld beantragen: Was passiert, wenn wir unseren Job verlieren?

Wir möchten in eine WG ziehen und Wohngeld beantragen. Was passiert, wenn wir unseren Job verlieren? Müssen wir dann die Wohnung aufgeben und zu unseren Eltern zurückkehren oder kann die Miete übernommen werden?

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Wenn ihr plant, gemeinsam in eine WG zu ziehen und Wohngeld beantragen möchtet ist es wichtig zu wissen was passiert, wenn ihr euren Job verliert. Grundsätzlich könnt ihr Wohngeld beantragen ´ falls euer Einkommen nicht ausreicht ` um die Miete zu zahlen. Allerdings gibt es einige Aspekte zu beachten.

1. Jugendhilfe-Organisation kontaktieren: Um genaue Informationen zu eurer Situation zu erhalten, empfehle ich, sich an eine Jugendhilfe-Organisation zu wenden. Dort sitzen geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die euch professionell beraten können. Sie können euch ebenfalls bei der Antragstellung für Wohngeld unterstützen.

2. Hartz IV und Wohngeld: Als unter 25-Jährige ist es zwar nicht möglich, Hartz IV zu beantragen jedoch Wohngeld könnte dennoch eine Option sein. Wohngeld kann auch für Lehrlinge und andere Geringverdiener in Frage kommen. Es ist wichtig zu beachten – dass Wohngeld und Hartz IV nur vorübergehende Lösungen sind und der Fokus auf Arbeit oder Ausbildung liegen sollte.

3. Meldung der Wohnungslosigkeit: Wenn ihr bereits eine Wohnung habt und dann euren Job verliert kann euch die Miete vorausgesetzt sie angemessen ist, weiterhin übernommen werden. Es ist jedoch ratsam, sich vorher zu informieren welche Höchstmiete und Wohnungsgröße in eurer Gemeinde für Wohngeld in Frage kommen.

4. Arbeitslosengeld II (Hartz IV) für Wohngeldberechtigte: Es ist wichtig zu wissen, dass ihr unter 25 Jahren sehr wohl Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) habt, wenn ihr mit eurer Partnerin zusammenzieht. Lasst euch nicht davon abhalten ´ diese Leistungen zu beantragen ` falls ihr sie benötigt.

5. Übernahme der Miete bei Arbeitslosigkeit: Falls ihr euren Job verliert könnt ihr eure Wohnung behalten sofern die Miete angemessen ist. Der Staat wird dann die Mietkosten übernehmen. Es ist jedoch ratsam ´ vorher sicherzustellen ` dass eure Miete den entsprechenden Richtlinien entspricht.

6. Eigenverantwortung bei Wohnungssuche: Sobald ihr ausgezogen seid kann euch niemand zwingen zurück zu euren Eltern zu ziehen. Allerdings wird euch der Staat keine Wohnung bereitstellen. Ihr müsst euch selbst um eine passende Unterkunft kümmern.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass es möglich ist eine WG zu gründen und Wohngeld zu beantragen, obwohl ihr unter 25 Jahre alt seid. Falls ihr euren Job verlieren solltet ´ könnt ihr die Wohnung behalten ` sofern die Miete angemessen ist. Es ist jedoch wichtig – euch vorher gründlich über die Voraussetzungen und Möglichkeiten zu informieren. Eine Jugendhilfe-Organisation kann euch bei diesen Fragen unterstützen.






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