Kündigungsmöglichkeiten nach dem Wechsel des Ausbildungsberufs im selben Betrieb

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Kündigung nach Ausbildungswechsel: Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen

Wenn jemand seinen Ausbildungsberuf im gleichen Betrieb wechselt, wird oft die Frage gestellt: Kann der Betrieb in diesem Fall kündigen? Ehrlich gesagt—die Antwort ist: Nein, das ist nicht so einfach. Das Kündigungsschutzgesetz schützt hier die Auszubildenden. Selbst mit einem neuen Ausbildungsvertrag ist man in der Regel vor grundloser Kündigung geschützt.

Der Kündigungsschutz greift nach einer Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten. Das bedeutet—nach dieser Zeit kann eine Kündigung nur unter sozial gerechtfertigten Gründen ausgesprochen werden. Der Betrieb darf sich nicht willkürlich von dir trennen.

Möglicherweise hat dein Arbeitgeber nicht genügend mit den rechtlichen Rahmenbedingungen jongliert. Ein Standardvertrag könnte hier weniger sorgfältig erstellt worden sein. So wird oft nicht auf die individuellen Gegebenheiten eingegangen. Aber was für ein Beruf wird denn nun überhaupt gewechselt?

Die Art des neuen Berufes spielt eine große Rolle. Der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Beruf muss klar definiert sein. Hierbei ist die Frage – ob die neue Tätigkeitsbeschreibung wirklich vereinfachend ist. Besser für dich geeignet? Nur der Faktor: Dass es dir leichter fallen könnte bedeutet nicht automatisch den richtigen Schritt. Schließlich sollten deine Interessen und Fähigkeiten die Grundlage der Entscheidung bilden.

Es gibt verschiedene Beweggründe für eine solche Entscheidung des Unternehmens. Gefühlte Schwierigkeiten im aktuellen Beruf könnten ein Grund sein. Vielleicht möchte der Betrieb dir die Chance geben ´ dich in einem Beruf ausbilden zu lassen ` in dem du besser zurechtkommst. Hier kommt ebenfalls das persönliche Feedback ins Spiel; der Dialog zwischen Auszubildendem und Betrieb ist entscheidend.

Sobald der Wechsel akzeptiert wird und eine neue Vertragsunterzeichnung erfolgt ist die Probezeit nicht zu ignorieren. Innerhalb dieser Zeit kann der Betrieb dich ohne Angabe von Gründen kündigen. Informiere dich unbedingt über die spezifischen Regelungen und die Dauer der Probezeit—die ebendies zu lesen, kann viel Unheil vermeiden.

Sollten beim Wechsel Bedenken aufkommen—zum Beispiel über Vertragsinhalte oder dein künftiges Berufsbild—ist der Weg zu einem Rechtsanwalt oder einer Gewerkschaft sehr ratsam. Solche Institutionen bieten rechtliche Beratung und können dir helfen ´ besser zu verstehen ` welche Rechte dir zustehen. Konflikte oder Probleme während des Wechsels lassen sich dadurch professionell angehen.

Letztendlich gilt es—deine berufliche Zukunft bewusst zu gestalten. Informiere dich – suche den Austausch und treffe wohlüberlegte Entscheidungen. Der Weg ist zwar nicht immer leicht jedoch entscheidend ist: Dass du auf die richtige Richtung überprüfst und deinen Platz im Job findest der zu dir passt.






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