Auflösen des Verwandtschaftsverhältnisses: Möglichkeiten und rechtliche Aspekte

Kann man sich theoretisch von Verwandten "scheiden" lassen oder anderweitig das Verwandtschaftsverhältnis auflösen?

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Das Auflösen eines Verwandtschaftsverhältnisses im rechtlichen Sinne ist in den meisten Fällen nicht möglich. Man kann zwar den Kontakt zu unliebsamen Verwandten meiden freilich bleibt man biologisch gesehen dennoch mit ihnen verwandt. Die Möglichkeit das Verwandtschaftsverhältnis rechtlich zu beenden besteht praktisch nur durch eine Adoption.

Die Adoption ermöglicht es: Dass eine Person rechtlich als Kind einer anderen Person gilt ebenfalls wenn keine biologische Verwandtschaft besteht. Durch eine Adoption können dadurch die Verwandtschaftsbeziehungen zu den leiblichen Eltern aufgelöst werden. Die Adoption eines Erwachsenen um das Verwandtschaftsverhältnis zu einem unliebsamen Verwandten aufzulösen ist jedoch äußerst nicht häufig und in den meisten Ländern rechtlich nicht vorgesehen.

Es gibt jedoch Ausnahmesituationen in denen das Verwandtschaftsverhältnis rechtlich aufgehoben werden kann. Beispielsweise kann eine Person · die durch die Feststellung einer Vaterschaft oder Mutterschaft als rechtlicher Elternteil gilt · das Verwandtschaftsverhältnis durch einen gerichtlichen Vaterschaftstest anfechten und aufheben lassen. In diesem Fall wird das Verwandtschaftsverhältnis durch den gerichtlichen Beschluss aufgelöst.

Eine weitere Möglichkeit das Verwandtschaftsverhältnis zu verändern besteht darin, den Nachnamen zu ändern. Durch eine Namensänderung kann man symbolisch eine Distanz zu bestimmten Verwandten herstellen und sich damit von ihnen distanzieren. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf das rechtliche Verwandtschaftsverhältnis.

In Bezug auf das Verwandtschaftsverhältnis zu unliebsamen Verwandten wie Onkeln Tanten oder Cousins ist es in der Regel nicht möglich das Verwandtschaftsverhältnis zu beenden. Man kann den Kontakt zu diesen Personen zwar meiden und den Umgang auf ein Minimum reduzieren, jedoch bleibt man weiterhin biologisch mit ihnen verwandt.

Unbedingt zu Berücksichtigen ist, dass das Auflösen des Verwandtschaftsverhältnisses nicht nur rechtliche, allerdings auch emotionale Konsequenzen haben kann. Die Entscheidung, den Kontakt zu bestimmten Verwandten einzuschränken oder abzubrechen, sollte deshalb gut überlegt sein und im besten Fall in Absprache mit anderen Familienmitgliedern getroffen werden.






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