Rechtliche Aspekte bei der Veröffentlichung von mit FaceApp bearbeiteten Bildern in Sozialmedien

Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Veröffentlichung von mit FaceApp bearbeiteten Bildern in sozialen Medien relevant?

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Die Nutzung von FaceApp hat einen Hype ausgelöst. Insbesondere in den Sozialmedien sind die bearbeiteten Bilder dieser Anwendung populär geworden. Doch – kaum jemand denkt über die rechtlichen Rahmenbedingungen nach. Die Frage erzähle ich ob man bearbeitete Bilder überhaupt so einfach veröffentlichen kann ist wichtiger denn je.

Zunächst – es bleibt festzuhalten, dass das Urheberrecht unumgänglich ist. Das bedeutet – dass ebenfalls nach Bearbeitung des Originals durch FaceApp das Urheberrecht des Fotografen weiter besteht. Erscheint das ursprüngliche Bild erkennbar im bearbeiteten Werk, könnte dies schon als Verletzung des Urheberrechts gelten. Achten Sie ebendies darauf: Es ist ratsam, nur Bilder mit einer klaren Lizenz oder mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers zu nutzen.

Darüber hinaus existiert das Recht am eigenen Bild – ein nicht unerhebliches Persönlichkeitsrecht. Es schützt abgebildete Personen. Demnach dürfen Bilder von Einzelpersonen nicht ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden. Immerhin – auch Prominente genießen dieses Recht. Der Teufel steckt hier im Detail: Bei der Veröffentlichung bearbeiteter Bilder berühmter Personen sollte man besonders vorsichtig sein. Klärung über die nötigen Rechte ist unumgänglich. Hat man das Bild selbst aufgenommen oder – hat man die Genehmigung des Originalurhebers eingeholt? Nur dann ist eine rechtliche Auseinandersetzung unwahrscheinlich.

Besonders beachtet werden sollten Instagram- oder Facebook-Stories. Diese verschwinden zwar nach 24 Stunden allerdings rechtlich ändert sich nichts. Selbst für flüchtige Inhalte gilt: Nur Bilder verwenden, für die welche erforderlichen Rechte bestehen. Es obliegt niemandem ´ unausgesprochen anzunehmen ` dass die vorübergehende Sichtbarkeit einen Freifahrtschein gewährt.

Zusammengefasst – die Veröffentlichung von mit FaceApp bearbeiteten Bildern bringt reichlich Stolpersteine mit sich. Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte sollten nicht übersehen werden. Holen Sie sich die Erlaubnis der abgebildeten Personen ein, bevor Sie deren Bilder – egal, ob bearbeitet oder unberührt – in sozialen Medien posten. Nur so können Sie möglichen rechtlichen Schwierigkeiten entkommen und Ihre Freiheit im Social-Media-Bereich genießen.

Die Sensibilität für diese Themen wächst sowie in der Gesellschaft als auch in der Justiz. Aktuelle Gesetze und Gerichtsurteile zeigen oft die Strenge des Umgangs mit solchen Themen auf. Daher ist es sinnvoll, sich regelmäßig über Änderungen im Rechtssystem zu informieren. Wissen Sie ´ was Sie tun ` und handeln Sie verantwortungsbewusst in der bunten Welt der sozialen Netzwerke.






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