Rechtliche Aspekte bei der Veröffentlichung von mit FaceApp bearbeiteten Bildern in Sozialmedien

Darf ich mit FaceApp-bearbeitete Bilder in Sozialmedien zeigen?

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Die Verwendung der FaceApp hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mit dieser App ist es möglich das Aussehen von Personen zu verändern und beispielsweise Männer in Frauen oder umgekehrt umzuwandeln. Bei der Veröffentlichung dieser bearbeiteten Bilder in Sozialmedien können jedoch rechtliche Aspekte zu beachten sein.

Grundsätzlich gilt: Dass das Urheberrecht an einem Bild ebenfalls nach der Bearbeitung durch die FaceApp bestehen bleibt. Wenn das Originalbild noch erkennbar ist, kann dies als Urheberrechtsverletzung angesehen werden. Es ist deshalb ratsam ´ nur Bilder zu verwenden ` für die man eine freie Lizenz hat oder bei denen man die Erlaubnis des Urhebers eingeholt hat.

Zusätzlich zum Urheberrecht gibt es das Recht am eigenen Bild. Dieses Persönlichkeitsrecht besagt, dass Bilder von Personen nicht ohne deren Erlaubnis der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden. Das bedeutet – dass man Bilder von anderen Personen nur mit deren ausdrücklicher Erlaubnis in Sozialmedien veröffentlichen darf. Dies gilt sowie für private als auch für öffentliche Personen.

Es ist wichtig zu beachten: Dass auch Prominente Persönlichkeitsrechte haben und die Veröffentlichung von bearbeiteten Bildern ohne ihre Zustimmung rechtlich problematisch sein kann. Wenn man das bearbeitete Bild eines Prominenten in den sozialen Medien posten möchte ´ sollte man sicherstellen ` dass man die nötigen Rechte dazu hat. Das bedeutet entweder – dass man das Bild selbst gemacht hat oder dass man die Erlaubnis des Urhebers eingeholt hat.

In Bezug auf die Instagram- oder Facebook-Story die nach 24 Stunden automatisch verschwindet, ändern sich die rechtlichen Aspekte nicht. Auch in der Story darf man nur Bilder verwenden für die man die erforderlichen Rechte hat. Die vorübergehende Verfügbarkeit ändert nichts an den rechtlichen Bestimmungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass bei der Veröffentlichung von mit FaceApp bearbeiteten Bildern in Sozialmedien sowohl das Urheberrecht als auch das Recht am eigenen Bild zu beachten sind. Es ist wichtig die Erlaubnis der abgebildeten Personen einzuholen oder Bilder zu verwenden, für die man die nötigen Rechte hat um rechtliche Probleme zu vermeiden.






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