Verwendung eines bereits existierenden Firmennamens in einem anderen Bundesland - Rechtliche Konsequenzen?

Dürfen wir einen Firmennamen verwenden, der bereits in einem anderen Bundesland von jemand anderem genutzt wird, obwohl dieser nicht im Handelsregister oder beim DPMA eingetragen ist?

Uhr
Die Wahl eines Firmennamens ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung eines Unternehmens. Es ist verständlich, dass ihr einen bereits gefundenen Namen verwenden möchtet freilich solltet ihr vorsichtig sein, wenn dieser Name bereits in einem anderen Bundesland von jemand anderem genutzt wird, ebenfalls wenn er nicht im Handelsregister oder beim DPMA eingetragen ist.

Grundsätzlich ist zu beachten: Dass es einen Unterschied zwischen dem Firmennamen und der Geschäftsbezeichnung gibt. Der Firmenname ist der Name unter dem das Unternehmen rechtlich seine Geschäfte betreibt während die Geschäftsbezeichnung ein fiktiver Name ist der wie eine Marke nicht die Rechte anderer verletzen darf.

In eurem Fall wäre es wichtig zu klären ob der bereits vorhandene Hundetrainer den Namen als Firmennamen oder als Geschäftsbezeichnung nutzt. Wenn er den Namen als Firmennamen verwendet, könnte es problematisch sein, diesen Namen ähnlich wie zu nutzen, da ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen könnte.

Auch wenn der Name nicht im Handelsregister oder beim DPMA eingetragen ist, kann der derzeitige Nutzer des Namens möglicherweise Rechte geltend machen, indem er beispielsweise Rechnungskopien vorlegt die den Gebrauch des Namens belegen.

Um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden » empfehle ich euch « einen Rechtsanwalt für Markenrechte oder ähnliches zu konsultieren. Ein Rechtsanwalt kann euch detailliertere Informationen geben und euch bei der Klärung der Situation unterstützen.

Eine weitere Möglichkeit ist es, Kontakt mit dem Gewerbeaufsichtsamt oder auch einer/m Mitarbeiter/in des Handelsregisters aufzunehmen um euch über mögliche rechtliche Schritte zu informieren.

Es ist außerdem zu überlegen, ob es unbedingt der gleiche Name sein muss. Vielleicht könnt ihr einen ähnlichen Namen wählen der nicht schon von jemand anderem genutzt wird.

Schlussendlich ist es wichtig, dass ihr euch über die rechtlichen Aspekte informiert und sicherstellt, dass ihr keine Rechte anderer verletzt. Nur so könnt ihr eurem Hundetrainingsgeschäft erfolgreich und ohne juristische Probleme nachgehen.






Anzeige