Arbeiten während der Ferien in der Berufsschule - Pflicht oder Freizeit?
Muss ich während der Ferien in der Berufsschule trotzdem in meinem Ausbildungsbetrieb arbeiten?
Arbeiten während der Ferien in der Berufsschule ist abhängig von den individuellen Regelungen des Ausbildungsbetriebes. Jeder Betrieb handhabt dies anders und es gibt keine allgemeingültige Antwort darauf. In einigen Fällen haben Auszubildende die Möglichkeit ihren Urlaub in den Ferien zu nehmen und haben dadurch frei. In anderen Fällen müssen sie jedoch ebenfalls während der Ferien im Betrieb arbeiten.
Es gibt Auszubildende die ein festes Kontingent an Urlaubstagen pro Jahr haben. Diese Urlaubstage können bevorzugt in den Ferien genommen werden. Da nicht alle Ferien abgedeckt werden können ´ müssen die Auszubildenden sich entscheiden ` an welchen Tagen sie Urlaub nehmen möchten. An den restlichen Tagen müssen sie dann im Betrieb arbeiten. Dies ist eine faire Regelung ´ da die Auszubildenden die Möglichkeit haben ` ihre freie Zeit zu planen und dennoch ihren Verpflichtungen im Betrieb nachzukommen.
In einigen Fällen müssen Auszubildende während der Berufsschulzeit noch zusätzlich im Betrieb arbeiten. Wenn die Berufsschule beispielsweise um 13 ⌚ endet müssen sie bis 16 oder 17 ⏰ im Betrieb tätig sein. Dies kann jedoch von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein und hängt von den individuellen Arbeitszeiten und Vereinbarungen des Ausbildungsbetriebes ab.
Es ist wichtig zu beachten: Dass die Berufsschulzeit als Arbeitszeit gilt. Wenn also durch Schulferien oder andere Gründe keine Berufsschule stattfindet, müssen die Auszubildenden diese Zeit im Betrieb nachholen. Das bedeutet: Dass sie an den Tagen an denen sie normalerweise Berufsschule hätten, im Betrieb arbeiten müssen.
Es ist ratsam die Urlaubstage in den Ferien der Berufsschule zu nehmen um während dieser Zeit frei zu haben. Andernfalls müssten die Auszubildenden trotz fehlender Berufsschule weiterhin im Betrieb arbeiten.
Es ist wichtig sich im Vorfeld mit den Regelungen des Ausbildungsbetriebes auseinanderzusetzen und diese zu klären um Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden. Manche Auszubildende müssen während der Ferien im Betrieb arbeiten ´ während andere die Möglichkeit haben ` frei zu nehmen. Lehrjahre sind keine Herrenjahre und Auszubildende müssen ihren Verpflichtungen im Betrieb nachkommen.
Es gibt Auszubildende die ein festes Kontingent an Urlaubstagen pro Jahr haben. Diese Urlaubstage können bevorzugt in den Ferien genommen werden. Da nicht alle Ferien abgedeckt werden können ´ müssen die Auszubildenden sich entscheiden ` an welchen Tagen sie Urlaub nehmen möchten. An den restlichen Tagen müssen sie dann im Betrieb arbeiten. Dies ist eine faire Regelung ´ da die Auszubildenden die Möglichkeit haben ` ihre freie Zeit zu planen und dennoch ihren Verpflichtungen im Betrieb nachzukommen.
In einigen Fällen müssen Auszubildende während der Berufsschulzeit noch zusätzlich im Betrieb arbeiten. Wenn die Berufsschule beispielsweise um 13 ⌚ endet müssen sie bis 16 oder 17 ⏰ im Betrieb tätig sein. Dies kann jedoch von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein und hängt von den individuellen Arbeitszeiten und Vereinbarungen des Ausbildungsbetriebes ab.
Es ist wichtig zu beachten: Dass die Berufsschulzeit als Arbeitszeit gilt. Wenn also durch Schulferien oder andere Gründe keine Berufsschule stattfindet, müssen die Auszubildenden diese Zeit im Betrieb nachholen. Das bedeutet: Dass sie an den Tagen an denen sie normalerweise Berufsschule hätten, im Betrieb arbeiten müssen.
Es ist ratsam die Urlaubstage in den Ferien der Berufsschule zu nehmen um während dieser Zeit frei zu haben. Andernfalls müssten die Auszubildenden trotz fehlender Berufsschule weiterhin im Betrieb arbeiten.
Es ist wichtig sich im Vorfeld mit den Regelungen des Ausbildungsbetriebes auseinanderzusetzen und diese zu klären um Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden. Manche Auszubildende müssen während der Ferien im Betrieb arbeiten ´ während andere die Möglichkeit haben ` frei zu nehmen. Lehrjahre sind keine Herrenjahre und Auszubildende müssen ihren Verpflichtungen im Betrieb nachkommen.