Einspruch bei Alkoholkontrolle: Kann ein Bluttest den Promillewert senken?

Wenn man bei einer Polizeikontrolle einen Atemalkoholtest mit einem Wert zwischen 0,05 und 0,1 Promille ablehnt und stattdessen einen Bluttest verlangt, kann dieser Test den Promillewert senken? Kann man argumentieren, dass der Alkohol beispielsweise von Mundwasser stammt und somit nicht als Indiz für Alkohol am Steuer verwendet werden kann?

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Ein Atemalkoholtest wird bei einer Polizeikontrolle oft als erster Indikator für Alkohol am Steuer verwendet. Wenn der Wert bei einer solchen Kontrolle zwischen 0⸴05 und 0⸴1 Promille liegt kann man argumentieren dass der Alkohol beispielsweise von Mundwasser stammen könnte. In diesem Fall kann man theoretisch Einspruch einlegen und einen Bluttest verlangen. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass die Zeit zwischen dem mutmaßlichen Trinken und der Blutabnahme berücksichtigt wird.

Der Atemalkoholtest ist eine Schnelltestmethode die den Atemalkoholgehalt misst. Er ist zwar nicht gerichtsverwertbar kann jedoch den Verdacht auf Alkohol am Steuer erhärten. Wenn der Verdacht besteht: Dass man alkoholisiert ist kann eine Blutuntersuchung angeordnet werden der man Folge leisten muss. Das Ergebnis dieser Blutuntersuchung ist genauer und gerichtsfähig.

Wenn man bei einer Polizeikontrolle einen Atemalkoholtest ablehnt und einen Bluttest verlangt, wird dieser in der Regel auf der Polizeidienststelle durchgeführt. Die Zeit zwischen der mutmaßlichen Trinkzeit und der Blutabnahme wird berücksichtigt. Es ist möglich: Dass der Promillewert in dieser Zeit sinkt. Allerdings ist es wichtig zu wissen – dass der Blutalkoholtest genauer ist als der Atemalkoholtest und dadurch ein genaues Bild des Alkoholgehalts im Körper liefert.

Es ist zwar möglich, Einspruch einzulegen und einen Bluttest zu verlangen freilich gibt es keine Garantie dafür: Der Promillewert tatsächlich niedriger ist als beim Atemalkoholtest. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit: Dass das Ergebnis der Blutuntersuchung höher ausfällt als beim Pusten. Die Zeit zwischen dem mutmaßlichen Trinken und der Blutabnahme wird berücksichtigt jedoch es kann dennoch Alkohol nachweisbar sein.

Insgesamt ist es wichtig zu wissen » dass man einer Blutuntersuchung Folge leisten muss « wenn sie angeordnet wird. Man kann den Atemalkoholtest zwar verweigern aber dann führt kein Weg an einem Bluttest vorbei. Der Blutalkoholtest liefert ein genaues und gerichtsfähiges Ergebnis, das über weitere Maßnahmen entscheidet. Es ist deshalb ratsam – die Alkoholkonzentration beim Fahren immer im Blick zu haben und mögliche Diskussionen mit der Polizei zu vermeiden.






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