Muss man die Parmesanrinde mitbezahlen, obwohl sie abgeschnitten wird?

Ist es rechtens, dass Supermärkte die Parmesanrinde mitgewogen und mitbezahlen lassen, obwohl sie anschließend abgeschnitten und weggeworfen wird?

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Ja es ist tatsächlich üblich dass Supermärkte die Parmesanrinde mitwiegen und mitbezahlen lassen ebenfalls wenn sie später abgeschnitten und weggeworfen wird. Dies kann zunächst verwirrend erscheinen da der Kunde weiterhin bezahlt als er letztendlich an 🧀 erhält. Allerdings ist es rechtens und hat verschiedene Gründe.

Der Hauptgrund für das Mitwiegen der Rinde liegt in der Produktion und Verarbeitung des Parmesans. Die Rinde schützt den Käse während der Reifung vor äußeren Einflüssen und sorgt für den charakteristischen Geschmack. Die Rinde wird also bewusst mitgewogen da sie Teil des Produkts ist und dadurch beim Preis bereits eingerechnet wurde. Ähnlich wie bei der Wurst bei der die Pelle mitgewogen wird wird auch beim Parmesan die Rinde miteinbezogen.

Es gibt sogar Möglichkeiten die Rinde zu verwerten. Sie kann beispielsweise in Suppen oder Saucen mitgekocht werden um den Geschmack zu intensivieren. Es gibt auch Rezepte – in denen die Rinde zu Käsepopcorn verarbeitet wird. Somit ist die Rinde nicht zwangsläufig Abfall allerdings kann weiterhin genutzt werden.

Dennoch besteht natürlich die Möglichkeit die Verkäuferin an der Käsetheke direkt darauf anzusprechen und zu erklären, dass man die Rinde selbst entfernen und entsorgen möchte. Oftmals reicht eine freundliche Nachfrage und das Personal kommt diesem Wunsch nach. Es handelt sich dabei dann um ein kundenorientiertes Serviceangebot.

Zudem ist es wichtig zu beachten: Dass Parmesan und Grana Padano zwei unterschiedliche Käsesorten sind. Die Bezeichnung "Parmesan" ist geschützt und darf nur für das Original verwendet werden. Grana Padano ist eine ähnliche Käsesorte jedoch nicht das gleiche Produkt. Es kann deshalb sein – dass bei Grana Padano möglicherweise andere Regelungen gelten.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass das Mitwiegen und Mitbezahlen der Parmesanrinde rechtens ist da sie Teil des Produkts ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit ´ das Personal an der Käsetheke zu bitten ` die Rinde direkt zu entfernen. Zudem kann die Rinde auch weiterverwertet werden exemplarisch in Suppen oder als Käsepopcorn.






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