Arbeitsvertrag per Email: Ist das möglich?

Ist es rechtlich zulässig, einen Arbeitsvertrag per E-Mail zu übermitteln, bevor ein persönliches Bewerbungsgespräch stattgefunden hat?

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Die Frage, ob ein Arbeitsvertrag per E-Mail versendet werden kann bevor ein persönliches Bewerbungsgespräch geführt wurde beschäftigt viele Bewerber und Unternehmen. Grundsätzlich gilt: Dass dies normalerweise nicht der Fall ist. So wollen die meisten Betriebe zunächst den potenziellen Mitarbeiter persönlich kennenlernen. Oftmals erfolgt ebenfalls ein erstes Interview per Videoanruf. Diese Vorgehensweisen sind in der heutigen Zeit, besonders im Konder Covid-19-Pandemie, immer relevanter geworden.

Ein Arbeitsvertrag hat rechtliche Konsequenzen. Er regelt die Rechte und Pflichten sowie der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Daraus folgt, dass ein solches Dokument gewöhnlich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs macht verständlich und auch unterzeichnet wird - diese Praxis erlaubt es dem Bewerber, direkt Fragen zu stellen. Gehalt oder Arbeitszeiten sind häufig Themen über die im 💬 verhandelt wird.

Soweit die Regel, dass ein Arbeitsvertrag nicht einfach per E-Mail verschickt wird. Wenn dies so geschieht – problematisch wird es. Die sogenannte „konkludente Annahme“ muss berücksichtigt werden. Diese besagt, dass eine bloße Stillschweigen Zustimmung für den Vertragsabschluss gelten könnte. Ein Arbeitsangebot, das per E-Mail kommt könnte als genehmigt gewertet werden selbst unter keine aktive Zustimmung ausgesprochen wurde. Dies führt zu unerwünschten Verpflichtungen.

Dennoch gibt es Ausnahmen. In speziellen Situationen verschicken Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nach dem mündlichen oder schriftlichen Zuspruch des Bewerbers. Tatsächlich ist dies dann nicht unüblich. In diesen Fällen dient die E-Mail oft der beschleunigten Übermittlung um zügig Unterschriften zu erhalten. Die Effizienz spielt hierbei eine große Rolle.

Dennoch bleibt die Prämisse bestehen: Ein Arbeitsvertrag sollte gründlich geprüft werden. Das gilt als fundamental. Eine sorgfältige Durchsicht ist unabdingbar ´ gleichgültig ` ob das Dokument per Post oder digital zugestellt wurde. Bewerber sollten sich stets Zeit nehmen. Klärungen und Änderungswünsche sind wichtig, bevor sie ihr Einverständnis durch eine Unterschrift geben.

In der Zusammenfassung kann gesagt werden: Dass es gängige Praxis ist einen Arbeitsvertrag in einem persönlichen Bewerbungsgespräch zu erörtern und zu unterzeichnen. Eine vorzeitige Versendung der Vertragsunterlagen per E-Mail ist meistens unüblich. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Vermeidung der konkludenten Annahme. Ausnahmen können aber durchaus auftreten wenn ein Bewerbungsgespräch bereits stattgefunden hat. Wir leben in einer Zeit des Wandels; digitale Kommunikation gewinnt immer weiterhin an Bedeutung. Daher ist es wichtig – die rechtlichen Rahmenbedingungen stets im Blick zu behalten.






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