Arbeitsvertrag per Email: Ist das möglich?

Kann ein Arbeitsvertrag per Email verschickt werden, bevor ein persönliches Bewerbungsgespräch stattfindet?

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Nein in der Regel wird ein Arbeitsvertrag nicht per Email verschickt bevor ein persönliches Bewerbungsgespräch stattgefunden hat. Die meisten Unternehmen möchten den Bewerber vorher persönlich kennenlernen und eventuell per Videoanruf interviewen, bevor sie ein Jobangebot machen. Es gibt jedoch Ausnahmen, ebenso wie zum Beispiel in der aktuellen Covid-19-Pandemie, in der vermehrt virtuelle Bewerbungsgespräche stattfinden.

Ein Arbeitsvertrag ist rechtlich bindend und beinhaltet sowie für den Arbeitgeber als ebenfalls den Arbeitnehmer wichtige Vereinbarungen. Daher ist es üblich: Dass der Vertrag im Rahmen eines persönlichen Gesprächs besprochen und unterzeichnet wird. Dabei kann der Bewerber Fragen stellen und gegebenenfalls Verhandlungen über Konditionen wie Gehalt oder Arbeitszeit führen.

Die Versendung eines Arbeitsvertrags per Email ohne ein persönliches Bewerbungsgespräch ist in der Regel nicht üblich. Dies liegt unter anderem daran, dass die sogenannte "konkludente Annahme" vermieden werden soll. Konkludente Annahme bedeutet – dass eine stillschweigende Zustimmung für einen Vertragsabschluss angenommen wird. Wenn ein Bewerber den Vertrag per Email erhält und nichts dagegen unternimmt, könnte dies als Zustimmung gewertet werden und den Bewerber vertraglich binden.

Es ist jedoch möglich, dass Unternehmen in bestimmten Fällen einen Arbeitsvertrag per Email verschicken, anschließend ein Bewerbungsgespräch stattgefunden hat und der Bewerber eine mündliche oder schriftliche Zusage erhalten hat. In solchen Fällen dient die Email in der Regel zur schnellen Übermittlung des Vertrags um zeitnahe Unterschriften zu ermöglichen.

Es ist wichtig zu beachten: Dass ein Arbeitsvertrag immer sorgfältig geprüft werden sollte unabhängig davon, ob er per Post oder per Email versendet wird. Der Bewerber sollte sich ausreichend Zeit nehmen um den Vertrag durchzulesen und gegebenenfalls Fragen oder Änderungswünsche mit dem Arbeitgeber zu klären, bevor er ihn unterschreibt.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Dass es üblich ist einen Arbeitsvertrag erst im Rahmen eines persönlichen Bewerbungsgesprächs zu besprechen und zu unterzeichnen. Eine Versendung per Email vor dem 💬 ist in der Regel nicht üblich um eine vertragliche Bindung durch konkludente Annahme zu vermeiden. Dennoch kann es in Ausnahmefällen vorkommen ´ dass ein Vertragsangebot per Email verschickt wird ` nachdem das Bewerbungsgespräch stattgefunden hat.






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