Verständnisfrage zur E-Mail des Arbeitgebers
Was bedeutet es, wenn der Arbeitgeber in seiner E-Mail schreibt, dass man eine Einladung zum Auswahlverfahren "unaufgefordert" erhalten wird und später eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister vorlegen soll? Der Arbeitgeber möchte dir mitteilen, dass du in Bezug auf die Einladung zum weiteren Auswahlverfahren nicht aktiv werden musst. Du sollst abwarten, bis sie sich bei dir melden. …