Verständnisfrage zur E-Mail des Arbeitgebers
Was bedeutet es, wenn der Arbeitgeber in seiner E-Mail schreibt, dass man eine Einladung zum Auswahlverfahren "unaufgefordert" erhalten wird und später eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister vorlegen soll?
Der Arbeitgeber möchte dir mitteilen, dass du in Bezug auf die Einladung zum weiteren Auswahlverfahren nicht aktiv werden musst. Du sollst abwarten – bis sie sich bei dir melden. Essenziell bleibt: Dass du nicht nachhakst oder dich selbstständig nochmals beim Unternehmen meldest - sie werden sich von selbst bei dir melden. Den Auszug aus dem Fahreignungsregister sollst du erst beim Auswahlverfahren vorlegen, nicht vorab einsenden. Aber du kannst schon jetzt die Auskunft anfordern ´ zu diesem Zweck du sie bereithalten kannst ` wenn du zum Auswahlverfahren eingeladen wirst.
Es kann verwirrend sein jedoch im Grunde genommen möchte der Arbeitgeber keine zusätzlichen Rückfragen von dir erhalten, weil sie viele Bewerbungen sichten müssen. Indem du geduldig abwartest – signalisierst du Professionalität und Interesse an der Stelle. Sobald sie bereit sind ´ dich zum weiteren Auswahlverfahren einzuladen ` werden sie sich bei dir melden. Also, entspann dich und warte auf ihre Kontaktaufnahme - es ist alles in Ordnung.
Es kann verwirrend sein jedoch im Grunde genommen möchte der Arbeitgeber keine zusätzlichen Rückfragen von dir erhalten, weil sie viele Bewerbungen sichten müssen. Indem du geduldig abwartest – signalisierst du Professionalität und Interesse an der Stelle. Sobald sie bereit sind ´ dich zum weiteren Auswahlverfahren einzuladen ` werden sie sich bei dir melden. Also, entspann dich und warte auf ihre Kontaktaufnahme - es ist alles in Ordnung.