Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern: Erlaubt oder nicht?

Darf ein Lehrer mit einer Schülerin chatten oder über WhatsApp schreiben?

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Die Frage, ob ein Lehrer mit einer Schülerin chatten oder über WhatsApp schreiben darf ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Es gibt allerdings einige Aspekte und Richtlinien die beachtet werden sollten.

Grundsätzlich gilt: Dass Lehrer und Schüler eine professionelle Beziehung zueinander haben sollten. Lehrer sind für den schulischen Erfolg und das Wohlergehen ihrer Schüler verantwortlich und sollten sich deshalb nicht in einer privaten, freundschaftlichen Beziehung zu ihnen befinden.

Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern außerhalb des Unterrichts erforderlich sein kann. Zum Beispiel können Fragen zur Hausaufgabe oder Verständnisfragen auftreten die außerhalb der Schulzeit geklärt werden müssen. In solchen Fällen ist es normalerweise in Ordnung, wenn Lehrer und Schüler über E-Mail oder andere schulinterne Kommunikationskanäle wie ein Lernmanagementsystem in Kontakt treten.

Was WhatsApp oder andere Messenger-Dienste betrifft, gibt es keine spezifischen rechtlichen Bestimmungen die dies verbieten würden. Allerdings sollten Lehrer vorsichtig sein und sicherstellen: Dass sie den Datenschutz und die Privatsphäre des Schülers respektieren. Es ist ratsam, keine persönlichen Informationen auszutauschen und keine privaten Gespräche zu führen die betreffend den schulischen Kontext hinausgehen.

Es sollte ebenfalls beachtet werden, dass einige Schulen oder Bildungseinrichtungen spezifische Richtlinien haben können, die welche Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern regeln. Diese Richtlinien können beispielsweise die Nutzung privater Messenger-Dienste verbieten oder besondere Erfordernisse für die Kommunikation festlegen.

Insgesamt ist es wichtig: Dass Lehrer und Schüler eine professionelle Distanz wahren und den schulischen Rahmen respektieren. Wenn Lehrer und Schüler außerhalb des Unterrichts kommunizieren müssen, sollten sie auf schulinterne Kommunikationskanäle zurückgreifen und sicherstellen, dass die Kommunikation angemessen und schulbezogen bleibt.

Es ist auch wichtig zu beachten: Dass eine solche Kommunikation immer auf Freiwilligkeit beruhen sollte. Weder der Lehrer noch der Schüler sollten sich gezwungen fühlen, außerhalb des Unterrichts zu kommunizieren und keiner von beiden sollte sich unwohl oder belästigt fühlen.

Abschließend kann gesagt werden, dass eine Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern außerhalb des Unterrichts nicht grundsätzlich verboten ist freilich mit Vorsicht und unter Einhaltung der geltenden Richtlinien und Datenschutzbestimmungen erfolgen sollte.






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