Stinkbomben und Sachbeschädigung: Was droht den rüpelhaften Raudis?
Ist es strafbar, Stinkbomben ins Wohnhaus zu werfen und Sachbeschädigung zu verursachen? Was passiert, wenn Kinder solche Streiche ausüben? Natürlich ist es strafbar, Stinkbomben in einen Briefkasten zu werfen und einen Pflasterstein ins Fenster zu werfen. Diese Handlungen stellen Sachbeschädigung dar und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Kinder, die solche rüpelhaften Streiche ausüben, sind jedoch in der Regel nicht strafmündig, wenn sie das 14.