Ist der Beruf des Fenstermonteurs Teil des Baugewerbes? Eine Klärung der Vergütung und Arbeitsbedingungen
Gehört der Beruf des Fenstermonteurs tatsächlich zum Baugewerbe, und welches sind die Mindestlohnstandards?
Der Job eines Fenstermonteurs ist anspruchsvoll. Diese Berufsgruppe kümmert sich um den Einbau von Fenstern Türen und Rollläden. Häufig muss ebenfalls mit Verputz und Gerüsten gearbeitet werden. Eine zentrale Frage entsteht schnell: Gehört das alles zum Baugewerbe und gibt es gesetzliche Mindestlöhne die beachtet werden müssen?
Die Diskussion um die Anstellung eines Fenstermonteurs dreht sich oftmals um die Vergütung. Ein Blick auf die Mindestlohnbestimmungen zeigt: Ab dem 1. September 2010 lag der Mindestlohn im Baugewerbe bei 11 Euro. Dennoch berichten viele Arbeitnehmer: Dass sie diesen Lohn niemals tatsächlich erhalten haben. Ein Aufruf zur Klärung ´ bevor man mit dem Vorgesetzten spricht ` ist sinnvoll. Immerhin muss man wissen, in welchem Rahmen man verhandeln kann–das ist wichtig!
Wesentlich ist zu beachten: Dass Fenstermonteure dem Baunebenhandwerk zugeordnet werden. Ein höheres Gehalt sollte für jeden subjektiv akzeptabel sein gleichwohl ist Arbeit oft anstrengend. Die schweren Fensterelemente müssen mühsam bewegt werden das unterscheidet sich deutlich von einem vermeintlich leichten Job. Die Herausforderung dabei ist oft groß.
Verträge bieten meist Spielraum. Wenn im Arbeitsvertrag eine Bezahlung nach Tarif festgelegt ist, dann ist nicht zwangsläufig das Bauhauptgewerbe betroffen. Stattdessen kann auch ein anderer gewerkschaftlicher Tarifvertrag zur Anwendung kommen. Hier wäre eine Rücksprache mit den Kollegen äußerst hilfreich. Tatsächlich könnte es Unterschiede in der Bezahlung geben die sich nicht auf den ersten Blick erkennen lassen.
In der Diskussion um den Mindestlohn ist es wichtig sich über regionale Unterschiede klar zu sein. Im Westen Deutschlands beträgt der Mindestlohn aktuell 11⸴10 Euro. Diese Summe wird teilweise auch für ungelernte Kräfte gezahlt was nicht nachvollziehbar erscheint. Was viele nicht verstehen: Die SOKABAU– ein wichtiger Akteur in der Baubranche –erforderte eine Abgabe von etwa 20% des Bruttolohns. Dies muss jeder Bauarbeiter beachten.
Ebenfalls relevant – die Klassifizierung der Mitarbeiter. Ein ungelernter Helfer wird wohl kaum den Mindestlohn von 11 💶 erhalten. Dieser steht allgemein für ausgebildete Gesellen oder Facharbeiter. Man sollte also ebendies nachfragen und eventuell weitere Informationen einholen.
Abschließend lässt sich festhalten: Wer im Baugewerbe tätig ist, sollte sich über die geltenden Verträge und Lohngesetze im Klaren sein. Der Beruf des Fenstermonteurs ist definitiv ein Teil des Baugewerbes. Dennoch ist eigenverantwortliches Handeln gefragt um die bevorzugte Vergütung und die Arbeitsbedingungen zu sichern. Ein offenes 💬 mit dem Arbeitgeber wäre der nächste Schritt.
Die Diskussion um die Anstellung eines Fenstermonteurs dreht sich oftmals um die Vergütung. Ein Blick auf die Mindestlohnbestimmungen zeigt: Ab dem 1. September 2010 lag der Mindestlohn im Baugewerbe bei 11 Euro. Dennoch berichten viele Arbeitnehmer: Dass sie diesen Lohn niemals tatsächlich erhalten haben. Ein Aufruf zur Klärung ´ bevor man mit dem Vorgesetzten spricht ` ist sinnvoll. Immerhin muss man wissen, in welchem Rahmen man verhandeln kann–das ist wichtig!
Wesentlich ist zu beachten: Dass Fenstermonteure dem Baunebenhandwerk zugeordnet werden. Ein höheres Gehalt sollte für jeden subjektiv akzeptabel sein gleichwohl ist Arbeit oft anstrengend. Die schweren Fensterelemente müssen mühsam bewegt werden das unterscheidet sich deutlich von einem vermeintlich leichten Job. Die Herausforderung dabei ist oft groß.
Verträge bieten meist Spielraum. Wenn im Arbeitsvertrag eine Bezahlung nach Tarif festgelegt ist, dann ist nicht zwangsläufig das Bauhauptgewerbe betroffen. Stattdessen kann auch ein anderer gewerkschaftlicher Tarifvertrag zur Anwendung kommen. Hier wäre eine Rücksprache mit den Kollegen äußerst hilfreich. Tatsächlich könnte es Unterschiede in der Bezahlung geben die sich nicht auf den ersten Blick erkennen lassen.
In der Diskussion um den Mindestlohn ist es wichtig sich über regionale Unterschiede klar zu sein. Im Westen Deutschlands beträgt der Mindestlohn aktuell 11⸴10 Euro. Diese Summe wird teilweise auch für ungelernte Kräfte gezahlt was nicht nachvollziehbar erscheint. Was viele nicht verstehen: Die SOKABAU– ein wichtiger Akteur in der Baubranche –erforderte eine Abgabe von etwa 20% des Bruttolohns. Dies muss jeder Bauarbeiter beachten.
Ebenfalls relevant – die Klassifizierung der Mitarbeiter. Ein ungelernter Helfer wird wohl kaum den Mindestlohn von 11 💶 erhalten. Dieser steht allgemein für ausgebildete Gesellen oder Facharbeiter. Man sollte also ebendies nachfragen und eventuell weitere Informationen einholen.
Abschließend lässt sich festhalten: Wer im Baugewerbe tätig ist, sollte sich über die geltenden Verträge und Lohngesetze im Klaren sein. Der Beruf des Fenstermonteurs ist definitiv ein Teil des Baugewerbes. Dennoch ist eigenverantwortliches Handeln gefragt um die bevorzugte Vergütung und die Arbeitsbedingungen zu sichern. Ein offenes 💬 mit dem Arbeitgeber wäre der nächste Schritt.
